Unterhalt für Frau Hallo,
nach der Scheidung muss deine Frau für sich selbst aufkommen. Wenn sie schon jetzt während der Ehe berufstätig ist, muss sie diese Berufstätigkeit auch nach der Scheidung aufrechterhalten.
Im Ehevertrag habt ihr Unterhaltsleistungen ausgeschlossen. Ob das wirksam ist, mag auf sich beruhen (grds. nicht, wenn kein anderer Ausgleich dafür vorgesehen ist), denn die Kinder sind älter als 3 Jahre und deine Frau kann arbeiten.
Gruss |