Unterhalt der 2. Ehefrau Hallo,
um zur Höhe des Unterhalts etwas sagen zu können, muss die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen bekannt sein. Grds. beträgt der Ehegattenunterhalt 3/7 des Nettoeinkommens. Vom Nettoeinkommen werden jedoch vorab die Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern abgezogen. auch die Unterhaltspflicht gegenüber der ersten Ehefrau wird berücksichtigt. Klar ist, dass auch deine Rente Anrechnung findet.
Der Hausrat steht grundsätzlich dir zu, wenn du ihn in die Ehe gebracht hast und weiter darauf angewiesen bist.
Die Frage ist allerdings, ob generell eine Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht, weil die Ehe ja nicht von langer Dauer war.
Wie lange genau wart ihr verheiratet? Wie lange davon getrennt.
Viele Grüße |