Unterhaltspflicht der Kinder für Eltern Hallo,
ja, grds. besteht eine Unterhaltspflicht für die Kinder den Eltern gegenüber. Das wird von der Arbeitsagentur bei den Hartz IV Leistungen für die Eltern auch geprüft. Ggf. leitet das Amt den Unterhaltsanspruch auf sich über.
Natürlich gibt es Freigrenzen, was das Einkommen anbelangt. Diese belaufen sich auf etwa 1000 Euro. Vorher werden aber Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehefrau abgezogen.
Gruss |