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Alt 25.07.2011, 14:10
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Standard Namensrecht; Namensänderung bei Volljährigenadoption nötig?

Moin,
ich habe ein kleines Problem und bräuchte da mal den Rat/ das Wissen eines Anwaltes.
Ich bin 21 Jahre alt und habe meinen leiblichen Vater nie kennnen gelernt. Vor einem halben Jahr haben der Mann meiner Mutter, den ich seit 20 Jahren kenne und der für mich mein Vater ist aus verschiedenen Gründen beschlossen, dass er mich adoptieren möchte.
Ich möchte allerdings meinen Nachnamen nicht ändern und den Mädchennamen meiner Mutter weiterhin behalten. Die Namesverbindung würde trotzdem bestehen, das meine Mutter einen Doppelnamen hat. Daher habe ich, wie vom Gericht gefordert eine schriftliche Begründung beigelegt, warum ich meinen Nachnamen behalten will. Nun kam vor ein paar Tagen das Schreiben vom Gericht indem stand, dass der Adoption nichts im Wege stünde, ich aber meinen Nachnamen nicht behalten könne. Und es sei auch nur wenn es wirklich schwere Gründe gäbe überhaupt möglich einen Doppelnamen daraus zu machen.
Ich finde das ziemlich blöd und bin tierisch sauer, abgesehen von dem Drofklatsch, ob ich geheiratet hätte und dem extremen Verwaltunsgaufwand möchte ich meinen Namen nicht ändern! Er ist Teil meiner Identität und ich hatte auch nicht vor bei einer Hochzeit ihn aufzugeben. Nun frage ich mich, ob ich da noch irgendwelche Möglichkeiten und Chancen hab und was schwerwiegende Gründe wären.
Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Rebecca
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adoption, namensrecht

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