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#1
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| Guten Abend! Ich lebe erst seit kurzem in Trennung von meinem Mann, wir haben einen 1 jährigen Sohn, um den er sich nie gekümmert hat, ist nie nachts aufgestanden, hat ihn nie ins bett gebracht usw. Jetzt wohnen wir seit der Trennung 200 km von einander entfernt und er will ihn auf einmal über Nacht haben. Ich kann das dem Kleinen nicht zumuten, weil er nicht weiß wie er den Kleinen füttert, ins bett bringt usw. und ich seine Bezugsperson bin in solchen Situationen. Ab welchem Alter muss ich ihn über Nacht mitgeben? LG |
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#2
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| Hallo Ira28610, Zitat:
Bei 200 Km Entfernung würden das dann doch bestimmt auch mehre Nächte sein? Es zählt hier bestimmt auch, ob man das dem Kind zumuten kann. Natürlich hat der KV auch ein Recht auf euer Kind,doch es sollte für euer Kind keinen "Stress" bedeuten. Wende dich doch mal mit dieser Frage an's Jugendamt. lg edy |
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#3
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| Hallo! Danke für deine Antwort! ICh habe mit dem Jugendamt bereits telefoniert, die Beraterin hat mich nur angefaucht: Wie ich denn sowas machen könnte 200 km zwischen Kind und Vater zu lassen? Ohne nach den Gründen zu fragen! Deshalb rufe ich da nicht so gerne an! Ich denke dass wir uns schon einigen können was das angeht, denn es wäre für den Kleinen wirklich nur Stress und unter Umständen traumatisierend. Das wird er verstehen wenn ich es ihm erkläre. Nur ich wollte gerne wissen wie es gesetzlich geregelt ist. LG |
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#4
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| Hallo Ira28610, Es kann natürlich nicht alles in §§ festgelegt sein. Die Frage ist: dient es dem Wohl des Kindes oder nicht. lg edy Geändert von edy (07.08.2011 um 23:47 Uhr) |
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#5
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| Hallo, warum sollte das Kind nicht beim Vater übernachten? Noch kennt es seinen Vater, und vermutlich auch seine "alte" Umgebung. Woher weißt Du, dass es nur Stress für den Kleinen bedeutet, und dass dieser Stress negativ ist? Freude z.B. ist posititver Stress, aber eben auch Stress. Und eine Traumatisierung, dass ist nun wirklich ganz was anderes. Herzlichst TK |
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#6
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| Hallo, in der Regel findet der Umgang bei so kleinen Kindern noch nicht mit Übernachtung statt. Doof ist aber, dass Du diese Entfernung von 200 km geschaffen hast. Bei kleinen Kindern sind häufige kürzere Kontakte sehr förderlich. Ist natürlich bei 200 km nicht mal eben zu machen. Ab einem Alter von 3 oder 4 Jahren kann man dann den Umgang auch mal über Nacht stattfinden lassen. LG chico |
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#7
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| Hallo, bei uns auf der Kante wird ein Kind auch schon zeitiger zur Übernachtung beim anderen Elternteil durch die Gerichte "frei gegeben." Wenn denn die Mutter mit dem Kind weggezogen ist, dann ist das doch die alte Wohnung des Kindes. Es ist dran gewöhnt. Das ist doch prima. Und es wäre auch eine Entlastung der Mutter. Mal ein ganzes Wochenende für sich zu haben, das ist doch auch prima. Ich würds einfach mal austesten. Meine Kinder haben in dem Alter von etwas über einem Jahr z.B. mit Wonne bei Opa und Oma übernachtet. Sie waren das aber gewöhnt. Sie wußten, wo sie hinkamen! Das ist m.E. entscheidend. Auch sollte sich die Mutter überlegen, wie sie das mit dem Holen und Bringen organisiert. Denn sie hat die Entfernung geschaffen. Herzlichst TK |
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