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#1
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| Hallo, wie teuer ist ein Scheidungsanwalt? Kommt die Prozesskostenhilfe auch für die Anwaltskosten auf oder gilt sie nur für die Gerichtskosten? Danke, eure Hedwig |
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#2
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| Hi, wenn man die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann, so hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dieser Umfasst die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten. Der Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Es gibt hierzu Formulare, die man entweder über seinen Rechtsanwalt oder direkt beim Familiengericht erhält. Gruss Dagmar |
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#3
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| Zitat:
Auchtung bei der Verfahrenskostenhilfe. viele Anwälte nehmen diese mandate nicht, da sie dort weniger Geld bekommen. Also vorher informieren, welche Anwalt Verfahrenskostenmandate übernimmt.
__________________ Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung. LG Justi DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen. http://www.kanzlei-familie.de |
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| Stichworte |
| gerichtskosten, prozesskostenhilfe, rechtsanwalt |
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