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#1
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| Hallo, ich war bei einem Anwalt und hab mich wegen einer Scheidung beraten lassen. Nun beziehen mein Mann und ich ergänzend Hartz IV. Das hab ich dem Anwalt auch gesagt. Dennoch will er nun für die Beratung Geld von mir. Im nachhinein hab ich erfahren, dass man einen Beratungsschein beim Amtsgericht bekommen kann. Häte mich der Anwalt nicht darauf hinweisen müssen. Was kann ich tun? Danke für eure Tipps. Caludi |
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#2
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| Hallo, ja, darüber kann man sich streiten. Aber schon in seinem Interesse hätte dich der Anwalt darauf hinweisen sollen. Wie soll er jetzt an sein Geld kommen. Zahlst du nicht freiwillig, kann er nichts pfänden, weil du ja mit deinem Hartz IV kein pfändbares Einkommen hast. Aber mal zur Frage zurück: Du müsstest nachweisen, dass er dich nicht aufgeklärt hat. Hattest du einen Zeugen dabei? Wenn dus nicht nachweisen kannst, brauchst du gar nicht über weitere Schritte nachzudenken. LG |
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| Stichworte |
| amtsgericht, beratung, beratungsschein, hartz iv, scheidungsanwalt |
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