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#1
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| Hallo, ich will mich von meinem Mann scheiden lassen. Wir haben keine Kinder und sind beide berufstätig. Mein Mann verdient ca 1500 Euro netto und ich etwa 1200 Euro. Was kostet der Anwalt für die Scheidung? Wie kann man das herausbekommen? Gibt es Tabellen? Und was ist mit den Gerichtskosten? Vielen Dank, Heike |
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#2
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| Hallo, zunächst einmal, wenn es nur um die Scheidung an sich geht ist es nicht so teuer, als wenn auch die Folgesachen noch mitverhandlet werden müssen, also Unterhalt, Zugewinnausgleich usw. Ist man sich darüber einig, spart man eine Menge Geld. Die Höhe der Anwaltskosten für die Scheidung richtet sich nach dem Streitwert. In reinen Scheidungssachen ist der Streitwert das dreifache Monatseinkommen der Ehegatten. Beträgt das gemeinsame Nettoeinkommen 2700 Euro so beläuft sich der Streitwert, auch Gegenstandswert genannt, auf 8100 Euro. Die Gebühr muss nun in der Tabelle der Anwaltsgebühren (BRAGO) abgelesen werden. Der Anwalt kann mehrere Gebühren verlangen, etwa eine Termingebühr und eine Verfahrensgebühr. Im einzelnen schau mal bei dem obigen Link nach unter Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine volle Gübühr würde bei einem Steitwert bis 9000 Euro 449 Euro betragen. Der Anwalt kann bei einer einfachen Scheidung ca. 2 Gebühren verlangen, so dass die Kosten bei etwa 900 Euro plus MwSt plus Auslagen liegen. |
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| anwalt, anwaltskosten, gerichtskosten, kosten, scheidung |
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