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  #1  
Alt 08.10.2009, 15:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard FamFG und Betreuungsgericht

Hallo liebe Gemeinde,

welche Auswirkungen hat des, wenn ich ein Schreiben nun versehentlich nicht an das Betreuungsgericht sondern an das Vormundschaftsgericht gesendet habe? Es ging und die Frage der Einrichtung einer Betreuung.

Danke

Heiner
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  #2  
Alt 09.10.2009, 12:39
Uwe Uwe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Betreuungsgericht

Hi,

es hat überhaupt keine Auswirkungen, wie du das Gericht anschreibst, ob als Familiengericht oder Betreuungsgericht oder Vormundschaftsgericht. Die schauen schon selbst, wer da zuständig ist.
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Stichworte
betreuung, betreuungsgericht, famfg, vormundschaftsgericht

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