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  #1  
Alt 26.10.2009, 10:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 240
Standard Gesundheitsfürsorge

Hallo,

wenn man als Betreuer eine Einwilligung zu einer OP, einer Operation, abgeben soll, ist dies auch dann erforderlich, wenn der Betreute selbst noch einwilligen kann?

Müssen dann Betreuter und Betreuer unterschreiben? Konkret geht es um das Legen einer Magensonde.

Gruss

Sassi
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  #2  
Alt 27.10.2009, 11:46
Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Gesundheitsfürsorge bei Betreuung

Hallo,

nein, beide können auf keinen Fall unterschreiben. Denn: hat der Betreute die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Operation, dann ist nur seine Einwilligung rechtlich wirksam. Der Betreuer darf nicht einwilligen. Eine Einwilligung vom Betreuer ist dann wirkungslos. Hat der Betreute die Einsichtsfähigkeit in die Tragweite der OP nicht, dann ist der Betreuer am Zug. Die Unterschrift des Betreuten ist dann ohne Wirkung. Also bei OP Einwilligung: entweder der Betreute oder der Betreuer. Es gibt natürlich eine Ausnahme: wenn nämlich das Betreuungsgericht einen Einwilligungsvorbehalt für die Gesundheitsvorsorge angeordnet hat. dann muss immer der Betreuer seine Zustimmung zu einer Erklärung des Betreuten geben. Dann wären beide am Zug, wenn der Betreute einsichtsfähig ist.
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Stichworte
betreuer, einwilligung, gesundheitsfürsorge, operation

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