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| Hallo, mein Onkel hab mir eine Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten ausgestellt. Nun hat das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellt. Ist das so ohne weiteres zulässig? Wer muss die Kosten tragen. Mein Onkel hat das sicher nicht gewollt. Gruss Heiko |
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| Stichworte |
| betreuungsgericht, kontrollbetreuer, vorsorgevollmacht |
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