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  #1  
Alt 05.11.2009, 14:44
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Kontrollbetreuer

Hallo,

mein Onkel hab mir eine Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten ausgestellt. Nun hat das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellt. Ist das so ohne weiteres zulässig? Wer muss die Kosten tragen. Mein Onkel hat das sicher nicht gewollt.

Gruss

Heiko
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Stichworte
betreuungsgericht, kontrollbetreuer, vorsorgevollmacht

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