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| Hallo liebes Forum Betreuung! Wir haben einen Betreuungsfall in der Familie. Meine “Schwiegeroma” ist aufgrund Erkrankung nicht mehr in der Lage Rechtsgeschäfte durchzuführen. In einer ein paar Jahre alten Patientenverfügung hat sie eine ihrer Töchter als Betreuerin verfügt. Nun hat sich in der vergangenen Jahren ausschließlich die anderen Tochter um ihre Mutter gekümmert und diese hat bis heute auch Kontovollmacht. Die verfügte Tochter hat sich aus dem Leben ihrer Mutter komplett zurückgezogen und der anderen Tochter hier jeglichen Entscheidungsraum gelassen. Um die Sache abzukürzen: Mehrere Familienangehörige haben erhebliche Einwände gegen diese Betreuungsverfügung. Besteht nun die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Das AG muss ja ohnehin einen Beschluss ergehen lassen. Wird dieser auch den anderen Kindern zugestellt? Haben diese dann die Möglichkeit gegen diesen Beschluss Einspruch einzulegen? Und vor allem: wird das Vorgehen der Betreuerin geprüft bzw. überwacht? Ich würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank. K.S. |
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| Stichworte |
| betreuer, betreuungsverfügung, familienangehörige, patientenverfügung, rechtsgeschäfte |
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