|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ein Bekannter von mir hat mir eine Vorsorgevollmacht erteilt, notariell sogar. Nun ist er in ein Pflegeheim gekommen und so wie ich gehört habe, will man ihm einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Aber was ist mit mir und meiner Vorsorgevollmacht. Muss ich dies dem Amtsgericht mitteilen? Danke. Mikk |
|
#2
| |||
| |||
| Also, wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und dies wirksam ist, dann besteht i.d.R. kein Bedarf für die Bestellung eines Betreuers. Ich würde dem Amtsgericht die Tatsache mitteilen, dass du Inhaber einer Vorsorgevollmacht bist. Dann ist für den Bereich, auf den sich die Vollmacht erstreckt, erst mal keine Betreuerbestellung notwendig. Das ist ja Sinn dieses Instituts. Du kannst persönlich beim Amtsgericht vorbeigehen oder aber die Sache schriftlich darstellen. Am besten fügst du dann eine Kopie der Vorsorgevollmacht bei. Viel Erfolg, alex |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betreuer, pflegeheim, vorsorgevollmacht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vorsorgevollmacht | Gast | Betreuungsrecht | 0 | 08.04.2010 12:33 |