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  #1  
Alt 01.02.2010, 10:10
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Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 1
Böse Wer darf entscheiden? Was tun? Hilfe!!!!!

Hallo Zusammen!
Mein Partner liegt seit Ende November, nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand und nach langer Zeit im Koma, in einer Reha. Er selbst kann nicht mehr reden. Die Pfleger sehen jedoch noch Chancen,dass sich sein Zustand verbessert. Trotzdem beantragte nun seine Mutter, dass er in ein Pflegeheim verlegt wird.Die Eltern von ihm sind geschieden.
Außerdem hat die Mutter von meinem Partner den behandelnden Ärzten verboten, uns (seinem Vater, seinem Bruder und mir) Auskunft über die Behandlungsmethoden und über die Verlegung in das Pflegeheim zu geben.
Ist das rechtlich gesehen erlaubt?
Der Notar sagte seinem Vater, es wäre in Deutschland so, dass die Mutter zu entscheiden hat und der Vater das finanzielle übernehmen müsste, wenn er in das Pflegeheim verlegt wird.
Wenn wir das Gefühl haben, dass die Mutter von ihm nicht zu seinem Wohle handelt, haben wir eine Chance dass sie nicht mehr allein über alles bestimmen darf?

Ich bitte dringend um eine Nachricht, da wir nicht mehr wissen wie wir uns weiter verhalten sollen und welche Möglichkeiten wir haben uns dagegen zu stellen.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mithilfe!

Mfg
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  #2  
Alt 02.02.2010, 11:18
Tim Tim ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Koma und Betreuung

Hallo,

es ist gesetzlich keinesfalls geregelt, dass die Mutter über Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden hat, wenn ein volljähriges Kind im Koma liegt. Auch ist es nicht so, dass der Vater dann für die finanziellen Angelegenheiten zuständig ist. Wer Unterhalt für das volljährige Kind zu leisten hat, bestimmt sich nach den Einkommensverhältnissen (und weiteren Punkten).

Es scheint in einem Fall wie eurem dringend geraten beim Amtsgericht eine Betreuung anzuregen. Vielleicht sollte eine neutrale Person Betreuer werden. Aber auch du kannst vorschlagen, dich zur Betreuerin bestellen zu lassen. Du bist die Lebenspartnerin; dieser dürfte das grds. geher zustehen, als der Mutter oder dem Vater.

Geh einfach mal zum Amtsgericht und schildere dem Rechtspfleger den Fall. Das kostet nicht.

Gruss
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