Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft > Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.01.2012, 18:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 1
Standard Wie wehre ich mich gegen einen Beschluss vom Amtsgericht ohne Anhörung mit festlegung eines fremden Betreuers.

Ich pflege meine Mutter nunmehr seit 6 Jahre. Sie ist nunmehr in Pflegestufe III und wegen Demenz nach §45a und b eingestuft. Mittlerweile eine 24 Stundenpflege. Vor 8 Monaten musste ich mit ihr ins Krankenhaus wegen einen Non Hodkin Lymphom. Vor der ersten Biopsie hat uns das Krankenhaus wieder heim geschickt da noch keine gerichtliche Betreuung vorlag.

Meine 3 Geschwister kümmern sich überhaupt nicht um die Mutter. Eine wohnt weiter weg und zwei im gleichen Ort.

Somit habe ich auf Anraten meines Anwaltes die alleinige Betreuung für alle Bereiche beantragt. Der Richter hat dann meine Mutter im Auto befragt weil das alte Amtsgebäude keinen Aufzug hat. Bei der Befragung hat sie die Wünsche dem Richter mitgeteilt und immer mich genannt. Alsdann wurde die vorläufige Betreuung für die Gesundheit und Aufenthalt vom Gericht für 9 Monate beschlossen.

In der Folgezeit waren über 6 Monate um die 12 stationäre Krankenhausaufendhalte notwendig bei denen ich bei 10 als Begleitperson mit aufgenommen war. In der Folgezeit hat angeblich ein Sozialbetreuer vom Landratsamt bei dem Bruder, der Schwierigkeiten macht, angerufen. Wir wären uns nicht einig bezüglich der Betreuung. Der eine Bruder war auch nicht bereit seine Zustimmung zu geben das ich die alleinige Betreuung bekomme. Als ich wieder mit Mutter im Krankenhaus war hielt sich die weiter entfernt wohnende Schwester im Elternhaus auf. Dabei erwischte sie den Bruder als er in meinem Büro einbrechen wollte. Bei meiner späteren Befragung er handgreiflich. Somit herrscht nunmehr Funkstille.

Wochen später erinnerte sich meine Schwester dass mir meine Mutter 4 Jahre zuvor eine Vollmacht für alle Bereiche (außer Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung) unterschrieben hatte. Meine Schwester hat auch als Zeuge unterschrieben. Diese Vollmacht übergab ich dem Rechtspfleger im Betreuungsgericht.

Daraufhin schrieb das Gericht ein paar Wochen später: „ evtl. ist eine rechtliche Betreuung entbehrlich, da eine Vollmacht vorliegt. Daraufhin teilte ich dem Gericht mit das die Vollmacht die Gesundheitsfürsorge nicht umfasst und beantrage die Gesundheitsfürsorge zu verlängern oder auf Dauer auszustellen.

Nun plötzlich der Schock:
Ein Beschluss in dem ich die Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge erhalten habe und ein mir nicht bekannter vom Gericht bestellter Betreuer alle Aufgabenkreise erhalten hat.
Gründe: Dies erfolgt dem aktuellen Gutachten vom Gesundheitsamt und dem unmittelbaren Eindruck, den sich das Gericht anlässlich der Anhörung der Betroffenen verschafft hat. Der Betroffene hat keinen Vorschlag gemacht. Für die Übernahme weiterer Aufgabenkreis sind Angehörige der Betroffenen nicht bereit oder nicht geeignet.

Gegen diesen Beschluss habe ich sofort per Fax und per Post in Absprache mit dem Anwalt Beschwerde eingelegt.

Zeitweise hatte ich vermutet dass das Gericht die Akten vertauscht hat. Meine Mutter wurde außer bei der Befragung über 5 Min. im Auto nicht weiter befragt. In Sachen meiner angeblichen Nichteignung wurde ich niemals befragt. Ich kann mir gut vorstellen dass mein Bruder, der die Betreuung auch übernehmen wollte, mich beim Landratsamt angeschwärzt hat. Ich fühle mich schon in meiner Rechtspersönlichkeit verletzt.

Fragen:
1. Reicht die schriftliche Beschwerde per Fax und per Post beim Amtsgericht aus?
2. Landgericht bedeutet wieder einen weiteren Gerichtsgang. Dennoch bin ich mir sicher das beim Landgericht, weil es an einem anderen Ort ist, neutral und nach persönlicher Befragung mit Vorlage von Unterlagen und Beweise entschieden wird. Richtig?
3. Ist es sinnvoll wenn ich mit meiner Mutter persönlich zum Betreuungsgericht gehe damit sie ihre Wünsche dem Rechtspfleger mündlich überbringt.
4. Laut Anwalt soll ich in ein paar Tagen zum Betreuungsgericht gehen und fragen ob meine Beschwerde ausreicht oder ob der RA noch eine Beschwerde machen soll. Richtig?
5. Macht es Sinn wenn ich zusätzlich beim Landgericht eine Beschwerde einlege und eine BGH-Entscheidung mit vorlege. Z.B.: den Beschluss des BGH vom 15.12.2010 – XII ZB 165/10
6. Gibt es bei Betreuung den Zustand des schwebenden Verfahrens das die Beschwerde eingelegt wurde?
7. Was mach ich wenn der Betreuer sich meldet oder plötzlich vor der Türe steht und etwaige Bankkontodaten verlangt?
8. Was mach ich wenn der Betreuer das Konto meiner Mutter sperrt?
9. Da der Richter fast alle Fakten verdreht hat denke ich darüber nach eine Beschwerde beim Amtsgerichtsdirektor zu machen. Ist das Sinnvoll (auch für spätere Verfahren)?
10. Wenn beim persönlichen Besuch beim Amtgericht nichts fruchtet denke ich auch darüber nach die Presse zu informieren. Sinnvoll?

Ihr könnt euch sicherlich vorstellen dass ich ziemlich fertig bin und für jeden sinnvollen Ratschlag dankbar bin. Sollte ich etwas vergessen haben einfach schreiben. Vielen Dank im Voraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.01.2012, 16:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 161
Standard

Hallo,

die Betreuung ist ja mehr ein Schreibtisch-Job. Der Betreuer ist dafür da, eben die Angelegenheiten des Betreuten juristisch zu regeln. Er ist nicht für die Pflege des Betreuten verantwortlich oder aber für die Betreuung ins Krankenhaus. So ein Wechsel des Betreuers fällt ja nicht vom Himmel. Da ist irgendwas passiert, weshalb es der Richter für sinnvoll hält, dass eine Änderung vorgenommen wird.

Das wäre als erstes mal zu klären. Ich würde schauen, ob ich Akteneinsicht bekomme.

Da du Beschwerde eingelegt hast, ist es völlig überflüssig und auch nicht sinnvoll, in derselben Angelegenheit nochmals Beschwerde einzulegen. Wenn das Amtsgericht der Beschwerde nicht abhilft, wird sie ohnehin ans Landgericht weiter geleitet.

Was die Presse soll, das ist mir völlig unklar. Du weißt doch nicht mal, was der Grund ist. Den gilt es erst einmal heraus zu finden, deshalb jetzt die Akteneinsicht. Tja, und der Betreuer muß gegebenenfalls ja über das Konto der alten Dame verfügen können. Was ist denn da so beunruhigend dran?

LG

TK
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.02.2012, 15:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 9
Standard

Wenigstens kümmern sich noch ein paar Leute um ihre Vorfahren..
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuer, gericht

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de