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  #1  
Alt 21.12.2011, 18:26
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Standard ALG2 und Trennungsunterhalt

Hallo!

Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Die Scheidung wird demnach in einem Jahr kommen.
Ich habe einen ALG2 stellen müssen, da ich mittellos da stehe.
Meine Frau verdient ganz gut, und hat ein Kind aus erster Ehe.

Ich habe mir einen Anwalt genommen, da ich dachte das ich diesen nehmen muss um den Trennungsunterhalt zu berechnen und festzusetzen.
Jetzt hat dieser meiner Frau eine saftige Trennungsunterhalts-Rechnung geschickt mit der Sie niemals auskommt. Ich will doch nicht das Sie fast kein Geld mehr fürs Kind hat.
Ganz nebenher hat mir der Anwalt auch eine Rechnung von 900 Euro geschickt, obwohl er weiss das ich mittellos bin.

Irgendwie ist das nun total aus den Fugen geraten. Meine Frage:
Kann ich den Anwalt zurückpfeifen ohne das ich mit Konsequenzen von der Arge rechnen muss?

Die 900 Euro Rechnung sind ja wohl nur bei einer Klage auf Trennungsunterhalt fällig. Mehr wie berechnet und eine Schreiben hat er ja bis jetzt nicht gemacht.

Ich will eigentlich nur für 2-3 Monate ALG2 beziehen und danach sofort arbeiten gehen. Dann würde die Arge das Geld von meiner Noch-Frau zurückverlangen, oder? Sie hat auch Schulden und kann eigentlich nicht zahlen.

Wie mach ich das jetzt am Besten?
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  #2  
Alt 21.12.2011, 19:01
edy edy ist offline
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Hallo Mulder,

Zitat:
Ganz nebenher hat mir der Anwalt auch eine Rechnung von 900 Euro geschickt, obwohl er weiss das ich mittellos bin.
Du hättest vorher Verfahrenskostenhilfe beantragen müssen (beim Amtsgericht).

Diese "Berechnungsgebühren" wirst du zahlen müssen.

Zitat:
Die 900 Euro Rechnung sind ja wohl nur bei einer Klage auf Trennungsunterhalt fällig. Mehr wie berechnet und eine Schreiben hat er ja bis jetzt nicht gemacht.
Bei einer Klage kämen noch Gerichtsgebühren hinzu.

Wenn du ALGII beantragst wird automatisch geprüft, ob dir deine Frau
Trennungsunterhalt zahlen kann.
Sollte sie dir gegenüber trennungsunterhaltspflichtig sein,wird man das Geld
von ihr einfordern.

Du kannst den RA zwar "zurückpfeifen" und dich evtl.über die Kosten einigen,
aber ich hab da meine Zweifel.

lg
edy
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  #3  
Alt 21.12.2011, 19:46
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edy

Siehst Du, das mit der Verfahrenskostenhilfe hat er mir auch nicht gesagt.
Ich fühle mich nicht richtig vertreten, bzw sogar abgezockt.

In wie fern hast Du Zweifel? Ich kann doch meinem Anwalt das Mandet jederzeit entziehen. Das Recht hat jeder zu jederzeit. Ich werde die bisher entstanden kosten Tragen müssen. Ganz klar. Eventuell kommt er mir etwa entgegen. Könnte ja sonst rufschädigend sein ...

Die Frage ist, wird das sich nachteilig bei ALG Antrag bzw. Bescheid.
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  #4  
Alt 21.12.2011, 19:55
edy edy ist offline
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Hallo Mulder,

Zitat:
In wie fern hast Du Zweifel?
Meine Zweifel beziehen sich auf die Kosteneinigung.

Natürlich kannst du ihm jederzeit das Mandat entziehen.

Zitat:
Die Frage ist, wird das sich nachteilig bei ALG Antrag bzw. Bescheid.
Du wirst dein ALGII bekommen, nach Überprüfung des TU wird man diesen
wenn deine Frau leistungsfähig ist,von ihr zurück fordern.

lg
edy
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  #5  
Alt 21.12.2011, 20:50
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo Mulder,



Meine Zweifel beziehen sich auf die Kosteneinigung.

Natürlich kannst du ihm jederzeit das Mandat entziehen.



Du wirst dein ALGII bekommen, nach Überprüfung des TU wird man diesen
wenn deine Frau leistungsfähig ist,von ihr zurück fordern.

lg
edy
Leistungsfähig heisst? Regelmässiger Lohn mit Pfändung? Selbst wenn Schulden von 5000 Euro vorhanden sind?

Also macht die ARGE mir keine Probleme wegen des Abbruchs der Einforderung des TU? Ich meine ich kann den Anwalt nicht zahlen. Und die ARGE wird das Geld schon auch von alleine einziehen können.

Der Rechtaanwalt will im VORRAUS 900 Euro von mir. Also es ist so berechnet, für den Fall das ich von ihr jeden Monat 700-800 Euro bekomme. Also 12x für das ganze Trennungsjahr insgesamt sind die rechungsgrundlage. Aber wenn ich jetzt das Mandat entziehe, kann er max 1-2 Monate berechnen, oder? dann sollte das wesentlich weniger werden als 900 Euro.
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  #6  
Alt 21.12.2011, 22:41
edy edy ist offline
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Hallo Mulder,

Zitat:
Leistungsfähig heisst?
D.h. wenn die Frau genug Einkommen hat und deshalb Unterhalt zahlen kann.

Zitat:
Also macht die ARGE mir keine Probleme wegen des Abbruchs der Einforderung des TU? Ich meine ich kann den Anwalt nicht zahlen. Und die ARGE wird das Geld schon auch von alleine einziehen können.
Der Jobcenter wird das gleiche tun wie dein RA, also brauchst du keinen
eigenen RA.

Zitat:
Also 12x für das ganze Trennungsjahr insgesamt sind die rechungsgrundlage. Aber wenn ich jetzt das Mandat entziehe, kann er max 1-2 Monate berechnen, oder? dann sollte das wesentlich weniger werden als 900 Euro.
Nein du musst lt. Gebührenverordnung für 12 Mt. also hier die 900€zahlen.

lg
edy
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  #7  
Alt 21.12.2011, 22:52
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo Mulder,



D.h. wenn die Frau genug Einkommen hat und deshalb Unterhalt zahlen kann.



Der Jobcenter wird das gleiche tun wie dein RA, also brauchst du keinen
eigenen RA.



Nein du musst lt. Gebührenverordnung für 12 Mt. also hier die 900€zahlen.

lg
edy
Ja Super, das solche Kosten auf mich zukommen hat er mit keinem Wort erwähnt. Und er weiss genau das ich einen ALG2 Antrag gestellt habe. Echt ein Super Anwalt!!!
Kann ich mich dagegen nicht wehren?

Man hätte ich das die ARGE machen lassen, hätte es mich keinen Cent gekostet. Dumm!
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