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#1
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| Gibt es Urteile zur Berücksichtigung einer Aufwandsentschädigung für den Ehegattenunterhalt? |
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#2
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| meinst du einfach nur das die bemessungsgrundlage des ehegattenunterhalts vom bereinigten nettoeinkommen gerechnet wird? d.h., es werden natürlich noch berufsbedingte und andere aufwendungen berücksichtigt. falls du dies nicht meintest: welcher spezielle aufwand entsteht dir denn hierbei, den du entschädigt haben möchtest? |
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#3
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| Hallo herbyhd9, Urteile wären Einzelfallentscheidungen. Es dürfte aber überobligatorisch sein, du musst die Tätigkeit ja nicht machen. Wenn du aber von einem gemeinnützigen Verein/ Einrichtung eine Aufwands- entschädigung erhältst, entstehen dir ja tatsächlich Kosten. Und im Steuerbescheid wurden diese doch auch berücksichtigt. lg edy |
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