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  #1  
Alt 07.01.2011, 08:33
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Beiträge: 1
Standard Aufwandsentschädigung

Gibt es Urteile zur Berücksichtigung einer Aufwandsentschädigung für den Ehegattenunterhalt?
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  #2  
Alt 07.01.2011, 18:49
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Beiträge: 362
Standard

meinst du einfach nur das die bemessungsgrundlage des ehegattenunterhalts vom bereinigten nettoeinkommen gerechnet wird?
d.h., es werden natürlich noch berufsbedingte und andere aufwendungen berücksichtigt.

falls du dies nicht meintest:
welcher spezielle aufwand entsteht dir denn hierbei, den du entschädigt haben möchtest?
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  #3  
Alt 08.01.2011, 21:57
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo herbyhd9,

Urteile wären Einzelfallentscheidungen.

Es dürfte aber überobligatorisch sein, du musst die Tätigkeit ja nicht machen.


Wenn du aber von einem gemeinnützigen Verein/ Einrichtung eine Aufwands-
entschädigung erhältst, entstehen dir ja tatsächlich Kosten.

Und im Steuerbescheid wurden diese doch auch berücksichtigt.

lg
edy
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