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  #1  
Alt 14.01.2010, 19:16
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Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 3
Standard Ausbildung während der Ehe begonnen

Ich befinde mich zur Zeit im Scheidungsprozess. Mit meiner Ex-Frau habe ich zwei schulpflichtige minderjährige Kinder.
Während der Ehe hat sie als ausgebildete Dipl.-Psychtherapeutin eine sehr teure Ausbildung zur Psychoanalytikerin begonnen. Weil angenommen wird, dass ich dem stillschweigend zugestimmt habe, muss ich ihr nun die gesamte Ausbildung finanzieren?
Die Ausbildung ist sehr teuer (800 €/Monat) und dauert acht Jahre! Weil sie noch in Ausbildung ist, muss ich auch nach Ablauf der Übergangszeit weiterhin vollen Unterhalt für sie zahlen. Mir verbleibt von meinem ziemlich anständigen Gehalt nur noch der Selbsbehalt von 1000 €. Ich arbeite den ganzen Tag und kümmere ich mich auch noch viel um die Kinder und sie macht ihre Luxusausbildung und geht dreimal die Woche ins Fitnesscenter und kauft sich ständig neue Klamotten von meinem sauer verdienten Geld! Kann mir irgendwer Tipps geben, ob das tatsächlich alles so stimmt? Ich empfinde das als hochgradig ungerecht, das kann doch nicht sein!
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  #2  
Alt 15.01.2010, 11:07
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Unterhalt für Ex-Frau wegen Ausbildung

Hallo,

zunächst wär mal interessant, wie du darauf kommst, dass du deiner Ex-Frau die Fortbildung (Ausbildung ist es ja nicht) bezahlen musst. Gibt es da eine Gerichtsentscheidung? Hat deine Frau das so bestimmt? Oder hat der Anwalt deiner Frau diese Auffassung geäußert?

Gruss
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  #3  
Alt 15.01.2010, 12:17
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Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 3
Standard Ausbildung während der Ehe begonnen

Hallo Lara,

doch es ist eine Ausbildung, keine Fortbildung. Und trotz ihrer bereits ZWEI vorhandenen Ausbildungen hat sie laut meinem Anwalt und ihrer Anwältin tatsächlich unter Umständen das Recht, die Ausbildung zu Ende zu machen. Wie gsagt, es wird mir stillschweigende Zustimmung unterstellt und es ist lt. Anwalt schwierig zu beweisen, dass ich dagegen war. Anfangs habe ich die Unkosten noch allein getragen, aber als sie dann im Verlauf ihrer Ausbildung merkte, dass sie sich in eine ganz bestimmte Richtung entwickeln wolle, wurden die Kosten viel höher, und ich habe verlangt, dass sie sich eine andere Lösung überlegt, wie sie die Kosten decken will. Sie hat dann ein Darlehen aufgenommen, dass auf ihrem Namen läuft.
Was die Richterin dazu sagen wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Ich würde gerne erfahren, ob jemand Erfahrungen mit so einer Situation gemacht hat und wie das Gericht den Unterhalt festgelegt hat.
Für meine neue Beziehung ist das eine extreme Belastung. Meine Freundin verdient gut und unterstützt mich auch, aber kann und will auch nicht mich durchfüttern, während meine Ex-Frau am Ende beinahe genauso viel Einkommen erhält wie sie, die sie dafür 40h die Woche arbeiten geht. Und ich will ihr auch nicht auf der Tasche liegen.
Das Scheidungsrecht ist wirklich einsame spitze!
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  #4  
Alt 23.02.2010, 18:32
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Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 8
Standard

Hallo Olaf,

aber das war doch eheprägend ,
das heißt auch während eures Zusammenlebens hast du ca. 2000 Euro mtl. verdient und ihr habt ca. 800 Euro mtl. für die Ausbildung deiner Frau gezahlt.
Wenn es eine Ausbildung ist, könnte sie ggf. BAFöG beantragen. Einfach mal nachfragen.
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  #5  
Alt 23.02.2010, 19:23
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Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 3
Standard Ausbildung während der Ehe begonnen

Zitat:
Zitat von martinvoll Beitrag anzeigen
Hallo Olaf,

aber das war doch eheprägend ,
das heißt auch während eures Zusammenlebens hast du ca. 2000 Euro mtl. verdient und ihr habt ca. 800 Euro mtl. für die Ausbildung deiner Frau gezahlt.
Wenn es eine Ausbildung ist, könnte sie ggf. BAFöG beantragen. Einfach mal nachfragen.

Hmm, hast Du dir meinen Beitrag richtig durchgelesen?
Ich hatte vorher ein höheres Einkommen, da ich durch das Ehegatten-Splitting eine höheres Netto-Einkommen hatte und meine Ex hat ein Darlehen laufen, mit dem sie die Ausbildung finanziert...
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