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#1
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| Hallo Zusammen, nach einiger ergebnisloser Sucherrei im Internet versuche ich mal hier meine Frage an den Mann/Frau zu bringen. Ich habe mich von meiner Frau getrennt und bevor ich nun den Weg zum Anwalt nehme, möchte ich ein Gefühl dafür bekommen wie teuer so eine Scheidung werden könnte. Zu meinem Hintergrund: Die Trennung von meiner Ehefrau ist vollzogen. Die Scheidung steht in den nächsten Monaten an. Sie, wie ich auch, hat ein Einkommen. Das Meinige ist höher und ich bin zu Unterhalt verpflichtet. Wir haben ein gemeinsames Kind für das ich selbstverständlich Unterhalt zahle. Sie hat jedoch aus ihrer ersten Ehe ein Kind in die Beziehung gebracht, für die der leibliche Vater Unterhalt zahlt. Nun gibt es jede Menge Rechner, Anleitungen und Texte. Was ich aber nicht finden kann ist eine Antwort auf die Frage, und nun komme ich auf den Punkt, in wie weit der von meinem "Vorgänger" gezahlte Kindesunterhalt zu dem Einkommen meiner Nochfrau hinzugerechnet wird? Wird er überhaupt hinzugerechnet? Vielleicht hat jemand eine Antwort? In jedem Fall tausend Dank und viele Grüsse (PS: Ich hoffe ich bin hier mir einer solchen Frage richtig?!) |
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#2
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| Guten Morgen hangk, tut mir leid, dass ihr diesen Schritt nun eingeleitet habt. Für deine Ex Frau ist es ja dann bereits schon die zweite Trennung, zusammen mit zwei Kindern von unterschiedlichen Vätern. Das könnte künftig einen evtl. dritten Mann dann auch mitunter "vergraulen"! ![]() Ich weiss es nicht genau aber ich denke, dass kindesunterhalt nicht als einkommen gewertet werden kann da dies für die Deckung der Kosten der Kinder vorgesehen ist. Offiziell verwaltet sie dies ja nur für Kinder. Ehegattenunterhalt wäre eher ein Punkt, der als Einkommen gewertet werden könnte. Aber einen solchen erhält sie ja vom Vorgänger nicht. Wie gesagt, ist diesbezüglich nur eine Meinung aus dem Bauch heraus damit du mal eine erste Stellungnahme erhältst. Hier im Forum sind ein paar user, die sich recht gut auskennen. Vielleicht antwortet zb. edy oder jemand anderes noch entsprechend auf deinen Beitrag. Ich wünsche euch, dass alles reibungslos und ohne Rosenkrieg verläuft! |
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#3
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| Hallo hangk, Unterhalt für das Kind ist kein Einkommen deiner baldex. Bezahlst du z.Z. Trennungsunterhalt? Was macht dich so sicher das du nach der Ehe weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen musst? Den Kindesunterhalt den du an die EX zahlst(für das Kind)kannst du erstmal von deinem Einkommen abziehen.Der Rest dient als Grundlage zur Unterhalts- berechnung. lg edy |
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#4
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| Hallo Coldplay, ich habe da ein ganz ähnliche Bauchgefühl wie du ![]() Ich würde das Kind aus der ersten Ehe und den Unterhalt von seinem Vater komplett außen vorlassen. Ausnahme: der Kindesvater kann noch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen. Insoweit muss die Mutter dann mit ihrem Geld einspringen, was natürlich auch die ehelichen Verhältnisse prägt. In diesem Fall würde ich nur die Differenz zwischen dem Mindestunterhalt und der Unterhaltszahlung bei der Frau einkommensmindernd anrechnen. Gruß Frodo |
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