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| Hallo liebes Forum, wann bekommt mann oder frau eigentlich Betreuungsunterhalt. Und wie lange? Also ich lebe in Scheidung und habe zwei Kinder 2 und 5 Jahre. Ich habe gehört, nach dem neuen Unterhaltsrecht ist das nicht mehr so ohne weiteres möglich. Sollte ich mich jetzt schon mal um eine Arbeitsstelle bemühen? Oder brauch ich das wegen meiner 2jährigen Tochter noch nicht. Hoffe auf eure Antworten. Liebe Grüße, Marga |
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#2
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| Hallo, also im Moment brauchst du dich noch nicht um einen Job zu bemühen. Bis die Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist grundsätzlich Betreuungsunterhalt in vollem Umfang zu zahlen. Anders nur, wenn du auch schon vorher gearbeitet hast. Dann kannst du jetzt mit der Scheidung nicht einfach den Job aufgeben. Ab dem 3. Lebensjahr kommt eine Teilzeitarbeit, etwa ein Minijob in Betracht. Erst nach der Grundschule muss i.d.R. Vollzeit gearbeitet werden. |
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| Stichworte |
| betreuungsunterhalt, ehegattenunterhalt, frau, kinder, unterhaltsrecht |
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