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#1
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| Hallo, wie ist das, wenn man getrennt ist und ein zweijähriges Kind betreut. Hat man dann Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem Ex-Mann. Ok, noch bin ich ja verheiratet, aber wie ist das nach der Scheidung? Ich habe gehört, die Ex-Frau muss nach dem neuen Unterhaltsrecht in vielen Fällen selbst für sich aufkommen, auch wenn sie Kinder betreut. Oder ist das bei kleinen Kindern anders? Ab wann muss man sich um einen eigenen Job kümmern. Nicht, dass ich nicht arbeiten will, aber was soll ich mit unserer zweijährigen Tochter tun? Hier in der Nähe gibt es keinen Hortplatz. Vielen Dank, Heide |
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#2
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| Hallo, ja, grundsätzlich besteht eine Erwerbsobliegenheit für die Noch-Ehefrau bzw. Ex-frau. Etwas anderes gilt nur, wenn sie ein Kind betreute, dass noch nicht drei Jahre alt ist. Dann wird keine Erwerbstätigkeit von ihr erwartet. Wenn das Kind drei Jahre alt ist, wird erwartet, dass es in den Kindergarten geht und die Frau eine stundenweise Tätigkeit aufnimmt. Je älter das Kind wird, desto mehr steigen die Anforderungen an den Umfang der beruflichen Tätigkeit der Frau. |
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| Stichworte |
| betreut, betreuungsunterhalt, kinder, zweijährig |
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