Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.01.2011, 22:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 5
Standard Darlegen der Einkünfte

Hallo Community,

Tolles Forum und schönes miteinander !!!!!
Vieleicht kann mir hier einer einen Tip geben.

Nun zu meinem Problem,
Ich bin seit 1998 geschieden und wurde zu 1003,-DM Ehegattenunterhalt verdonnert zuzüglich Kindesunterhalt .

Worum es mir nun geht,
Meine Exfrau hat ab 01.01.2011 auf Ihren Unterhalt verzichtet......ABER

Ich habe diesen die ersten 2 Jahre bezahlt und dann ging es einfach nicht mehr und das ganze lief auf, und sie erwirkte einen Titel.
Ich habe 2006 versucht über einen Anwalt das abzuändern und man verlangte von Ihr Nachweise über Einkommen oder Bewerbungen etc. aber da wurde nie drauf reagiert und das ganze schlief ein.

Nun laufen Pfändungen und ich bin wieder zu einem Anwalt der wieder Auskunft über Einkünfte und Bewerbungen usw.einholen sollte.

Auf diese Anfrage kam dann der verzicht ab 01.01.2011 und da müsse man dann auch keine Auskunft mehr geben und wäre nicht bereit dazu .

UND mein Anwalt sagt das es auch nun zu Spät wäre da noch etwas zu verlangen!!!!!

Meine Frage ,

Muss Sie mir nun nicht mehr für die letzten 2-3 Jahre Auskunft über einkommen usw. geben ?????


LG Dirk
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.01.2011, 22:40
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo activea,

So lange ein Titel besteht muss gezahlt werden.

Ändern sich die Voraussetzungen ( weniger Einkommen usw.) muss dieser
Titel abgeändert werden.
Und wenn man etwas einschlafen lässt... dann besteht der Titel halt weiter.
Und bei Nichtzahlung oder weniger, kann gepfändet werden.

Wenn noch Zahlungen offen sind , müssen diese nachgezahlt werden.
Es ergäbe also gar keinen Sinn, die zurückliegenden Einkommensverhätlnisse
der Ex zu erfahren.
Schön das nun die EX freiwillig verzichtet.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2011, 22:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 5
Standard

Hi
klar würde es Sinn machen,denn wenn Sie einkommen gehabt hat müsste das ja abgerechnet bzw. verrechnet werden!!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.01.2011, 22:58
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo activea,

Wenn ich richtig gelesen habe bestand doch zu dieser Zeit ein gültiger
Titel.

Wenn deine EX in dieser Zeit Einkommen hatte, dann wäre dies zu berück-
sichtigen gewesen.

Und der Titel hätte abgeändert werden müssen.
So lange man das nicht tut, muss man die Summe laut Titel zahlen.

Gezahlter Unterhalt gilt als "verbraucht".

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.01.2011, 23:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 5
Standard

Das ist Einleuchtend und Verständlich edy,
genau das was ich wissen wollte


Danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.01.2011, 23:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 5
Standard

Eine Frage hätte ich noch wenn Du das weist?!?!?!

Wie kommt man an Kontodaten ran um das Konto Pfänden zu können ?????


Schonmal danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.01.2011, 23:15
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo activea,

Kann ich nicht genau beantworten,

Vielleicht war es mal euer gemeinsames Konto?

Die Bank der Ex kann evtl, nachprüfen von welchem Konto die Unterhalts-
zahlungen kamen ?

Der RA der EX hat evtl. bessere Möglichkeiten der Auskunft?
Der Gerichtsvollzieher?

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.01.2011, 23:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 5
Standard

Danke für deine Antworten
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de