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#1
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| Hallo, ich bin geschieden und wieder neu verheiratet. Für meine Ex-Frau zahle ich Ehegattenunterhalt. Meine neue Ehefrau ist nicht berufstätig. Nun habe ich gehört, dass auch die neue Ehefrau verpflichtet ist, einen Job anzunehmen, ansonsten würde ihr ein fiktives Einkommen für die Unterhaltsberechnung angerechnet werden, was also im Endeffekt heißen würde, dass ich meiner Ex-Frau mehr zahlen müsste. Weiß jemand näheres? Danke, Heiko |
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#2
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| Hallo, ja, das ist richtig. Auch die neue Ehefrau hat eine Erwerbsobliegenheit. Ansonsten wird ein fiktives Einkommen angenommen und sie nicht als unterhaltsberechtigt angesehen. Etwas anderes gilt nur, wenn sie aus Gründen der Kindererziehung, wegen Krankheit oder sonstigen tragfähigen Gründen gehindert ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. |
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| Stichworte |
| ehefrau, ex-frau, fiktives einkommen, unterhaltsberechnung |
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