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#1
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| Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein Problem (wie wahrschenlich alle hier...): Zur Situation: Ich (berufstätig) wohne seit ca 1 1/2 Jahren getrennt von meiner (noch-)Ehefrau. Noch sind wir verheiratet, weil eine Scheidung für beide Seiten momentan unbezahlbar ist. Sie ist in unserem Haus geblieben und ich bin ausgezogen - erst habe ich ein Jahr bei Freunden gewohnt - war noch nicht offiziell umgemeldet - das bin ich erst seit Anfang 2011, seit dem ich eine Mietwohnung bezogen habe. Ich bezahle an sie Ehegattenunterhalt und Unterhalt für unsere 3 Söhne, doch nun ist der größte (20 Jahre) aus dem "Elternhaus" (in dem sie wohnt) ausgezogen und wohnt jetzt ebenfalls in einer Mietwohnung. Ich zahle ihm weiterhin den Unterhalt. Gerade kam Post von der Rechtsanwältin meiner Frau: Darin ist die neue Unterhaltsrechnung für den Ehegattenunterhalt aufgelistet (denn ab Januar 2012 greift eine Umschuldung des Hauskredits, weswegen eine neue Berechnung dafür gemacht werden musste), den ich ihr zahlen soll. Doch dort steht nichts davon, dass auch sie Unterhalt für ihren nicht mehr bei ihr lebenden Sohn bezahlen muss. Das kann doch nicht stimmen? Sie ist doch genauso Unterhaltsverpflichtet? Und dadurch würde sich der Ehegattenunterhalt doch verändern? Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Grüße von nytarj |
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#2
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| Hallo nytarj , Viele Sachen auf einmal. Wie hoch ist dein Nettoeinkommen? Zahlt sie Miete an dich, für den Teil der Wohnung der dir gehört? Wer zahlt die Zinsen und Tilgung für das Haus? Was macht der 20 Jährige? Schule Ausbildung? Das war's erstmal für den Anfang. Zitat:
lg edy |
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#3
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| Hallo edy! Also: Miete zahlt sie nicht an mich, allerdings werden meine Mietkosten ihrem Einkommen als "Wohnvorteil" angerechnet. Bis Ende letzen Jahres haben wir die Zinsen zusammen bezahlt, weil der Kredit eben auf uns beide ausgeschrieben war. Das hat sich jetzt zum Januar geändert, nun zahlt nur noch sie für das Haus (--> "Kreditrate"). Der 20-jährige hat letztes Jahr sein Abitur bestanden, dann kurz angefangen als Bufdi zu arbeiten, aber schon nach 3 Wochen abgebrochen, dann einen Monat bei einem Fastfoodrestaurant gejobbt und ist momentan arbeitslos. Er möchte ein FSJ anfangen. Mein Nettoeinkommen liegt bei 2460€. Ich bezahle insgesamt 973€ Unterhalt und dann wird noch 212€ "Erwerbstätigenbonus abgezogen. Damit komme ich ein Einkommen von 1275€. Ihr Nettoeinkommen liegt bei 1189€. Davon wird die Kreditrate für das Haus (632€), Erwerbstätigenbonus (80€) abgezogen und ein Wohnvorteil von 405€ wieder dazugerechnet. Damit kommt sie auf 882€ Einkommen. LG, nytarj |
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#4
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| Hallo nytarj, Unterhalt steht dem 20 Jährigen nur zu, wenn er in Schule/Ausbildung ist. Wenn kein Titel besteht, kannst du die Unterhaltszahlung für ihn einstellen. Zitat:
dadurch hättest du mehr Geld und der Trennungsunterhalt an sie könnte sich erhöhen. Ebenso weil dem 20Jährigen z.Z. kein Unterhalt zu steht. lg edy |
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| ehegattenunterhalt, kindesunterhalt, rechnung |
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