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#1
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| Hallo! Ich bin seit Juni2008 geschieden und bekommen den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Nun möchte ich mit meinem Partner zusammenziehen. Meine Frage: Ab wann fällt der Ehegattenunterhalt für mich weg? Ich wohne im Bundesland Bayern! Man hört da viele unterschiedliche Meinungen, die einen sagen ein halbes J'ahr muss er noch bezahlen, andere sagen bis zu 2Jahre. Was stimmt? Vielen Dank!!! |
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#2
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| Hallo, nach dem neuen Unterhaltsrecht wird der Ehegattenunterhalt in Abhängigkeit vom Alter der Kinder gezahlt. Hat das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, so ist der Ex-Frau in aller Regel eine teilweise Erwerbstätigkeit zuzumuten. Es spielt also nicht mehr so die Rolle, ob du eine neue Partnerschaft eingegangen bist und diese bereits verfestigt ist. Wenn du also bereits ältere Kinder hast und deinem neuen Freund den Haushalt führst, dann wird an sich ab sofort eine Erwerbstätigkeit von dir erwartet. Gruss |
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#3
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| Ich arbeite bereits halbtags. Mein Sohn ist 8Jahre. Also fällt der Unterhalt ab Einzug weg, oder? |
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