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#1
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| Hallo zusammen, ich wurde 2008 von meiner Exfrau geschieden und wir haben eine aussergerichtliche zeitlich begrenzte Einigung bezgl. des nachehelichen Unterhalts getroffen, diese wurde beim Scheidungstermin vor Gericht protokolliert. Nun hat meine Exfrau wieder geheiratet. Kann ich nun die Zahlungen einstellen oder gilt der Vereinbarung (Ende der Zahlung ist die Einschulung unserer Tochter ca. noch ein Jahr). Wortlaut der Vereinbarung ist: Ab dem Monat Dezember 2008 zahlt der Antragsteller einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich xxx EUR, befristet bis einschließlich des Monats, in dem das eheliche Kind ... , geb. am ..., eingeschult wird. Gruß josh |
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#2
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| Hallo josh, Von Wiederheirat steht nichts in der Vereinbarung. Nur von Einschulung. D.h. weiter zahlen bis zur Einschulung. lg edy |
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#3
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| Danke für die Antwort edy, ich habe dies bereits befürchtet. Nun ja so muss halt jeder sein Bündel tragen .Gruß |
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