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  #1  
Alt 22.10.2010, 21:48
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Beiträge: 2
Standard Exot - Unterhalt an ExMann

Hallo,
ich forste bereits seit mehreren Monaten im Netz, aber mit meiner situation bin ich ein exot. ich habe mich von meinem Mann getrennt, weil ich es wollte, er ist mittlerweile auch ausgezogen, die zwei minderjährigen gemeinsamen kinder leben bei mir im gemeinschaftlichen haus. ich war hauptverdiner (also während der ehezeit), mein ex hat arbeit und wurde auch vom jugendamt zu unterhaltszahlung verpflichtet.

jetzt will mein ex mann trennungsunterhalt von mir zahlt aber bis heute keinen kindesunterhalt. ich versuche jetzt die ansprüche zu berechnen, aber mir fehlt eine angabe, ob ich für die bei mir lebenden kinder freibeträge abziehen kann, weil ich sie ja unterhalte.

und: muss ich an ihn zahlen? ich versorge die kids (schulgeld usw. auch noch ontop zum normnalen unterhalt und alle hauskredite und so) und dann auch noch trennungsunterhalt? gibt es da eine berücksichtigung der kids?

ich finde überall immer nur trennungsunterhalt, wenn die kids beim berechtigten leben, aber nie etwas, wenn kinder beim verpflichteten leben.

kann mir jemand helfen?

danke
nifa
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  #2  
Alt 23.10.2010, 10:34
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo nifa,

Eine erschöpfende Antwort kann ich dir auch nicht geben.

Wenn du Trennungsunterhalt bezahlen musst,dann wird von deinem
bereinigtem, unterhaltsrelevanten Einkommen erstmal der Natural und
Betreuungsunterhalt den du für beide Kinder leistest abgezogen.

Der Trennungsunterhalt wird dann berechnet im Verhältnis eurer beiden
Einkommen.

Durch den TU wird sein Einkommen höher,so das er den KU leisten kann.

Dies müsste dann gepfändet werden können.

Ob man diese Gelder nun gegenrechnen kann?

lg
edy
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  #3  
Alt 23.10.2010, 16:33
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Registriert seit: 22.10.2010
Beiträge: 2
Standard

Hi edy,

vielen Dank. Das hilft mir etwas weiter. will ja so grds. mal wissen, ob und was auf mich zukommt...

Schönen Tag noch
nifa
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Stichworte
berechnung, nichtzahlung, trennungsunterhalt

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