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#1
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| Hallo Zusammen, ich bin alleinerziehender Vater eines 8 Jahre alten Jungen und lebe seit etwa 6 Monaten von meiner Ehefrau getrennt (Trennungsjahr). Der Junge stammt aus einer Beziehung welche ich vor der Ehe mit meiner Ehefrau hatte, war also ihr Stiefkind. Nun will meine Ehefrau Trennungsunterhalt von mir und ich bin prinzipiell natürlich bereit dies zu zahlen. Allerdings verlangt Sie über ihren Anwalt einen sehr grossen Anteil meiner Einkünfte. Bevor ich nun selbst zu einem Anwalt gehe, wollte ich mal fragen, ob mir jemand sagen kann, ob ich den Unterhalt, welchen ich für meinen Sohn bezahle (weil er bei mir wohnt und ich ihn versorge) als Mehrbedarf in Bezug auf den Trennungsunterhalt geltend machen kann. Gibte es da ein entsprechendes Urteil? Darüber hinaus wüsste ich gerne, wie hoch mein Selbstbehalt ist? Ausserdem will meine Ehefrau noch einen fiktiven Betrag für nicht geltend gemachte Steuerrückzahlungen, weil ich meine Steuererklärungen nicht abgegeben habe. Ist das rechtens? Könnt ihr mir noch Tips geben? Vielen Dank für Eure Hilfe Gruss Japanologe |
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#2
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| Hallo Japanologe, Von deinem EK kannst du den Unterhalt für dein Kind abziehen. Davon kann deine Frau 3/7 des Restbetrages als TU fordern. Du bist verpflichtet dein EK der letzten 12 Monate + Steuerrückerstattung offen zu legen. Der SB ihr gegenüber beträgt 1050€. lg edy |
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| mehrbedarf, trennungsunterhalt |
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