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  #1  
Alt 22.08.2011, 08:04
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Beiträge: 2
Standard Kann man im Ehevertrag festlegen das Man(n) an die noch Frau nichts zahlen muß?

Hallo zusammen,

ich habe am Donnerstag zwar auch einen Termin mit meiner Freundin bei einem Anwalt. Aber ich wollte doch mal nachfragen. Man(n) ist halt neugierig

Folgende Situation

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Gemeinsames Kind 2 Jahre alt

Freundin Selbständig ich Arbeitnehmer

Beide verdienen wir überdurchnittlich gut

Wir möchten nun doch wagen zu heiraten. Leider bin ich da gebranntmarkt. ich war schonmal Verheiratet.

Um es kurz zu machen...

Ist es möglich in einem Ehevertrag festzulegen das der Partner im Falle einer Scheidung auf den kompletten Unterhalt verzichtet? Also für das Kind ist klar.. Ich meine für den Ehepartner. Also komplett auf Trennungs und was weiß ich nicht alles für Unterhalt.

So das man im Falle einer Trennung GARNICHTS an den Partner zahlen muß.

Geht das? Ist das rechtens?

Und wenn ja. Wie schaut es dann aber aus wenn man sich trennt und der Partner warum auch immer plötzlich zu wenig Geld zum leben hat... die Selbständigkeit nicht mehr so funktioniert oder sonst etwas passiert und der NOCH Partner zum Beispiel auf das Sozialamt müsste...

Muß man dann trotzdem an den Partner zahlen auch wenn man darauf vorher verzichtet hatte?

Kennt sich da jemand aus?

Danke schonmal
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  #2  
Alt 22.08.2011, 09:19
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
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Hallo Bjoern,

Unterhaltsverzicht kann man regeln, a b e r :

Unterhaltsvereinbarung - Unterhaltsverzicht

lg
edy
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  #3  
Alt 22.08.2011, 15:00
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Registriert seit: 22.08.2011
Beiträge: 2
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Hallo,

danke für den Link. Das heißt.. ich kann es zwar reinschreiben lassen.. im Falle eines Falle nutzt das aber null sondern ich muss trotzdem für den Partner aufkommen?!

Gilt das dann nur für das Trennungsjahr.. oder müsste man im Zweifelsfall nach der Scheidung immernoch zahlen wenn der Ex Partner Hartz 4 oder sonst etwas bekommt?
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  #4  
Alt 22.08.2011, 16:32
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
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Hallo Bjoern,

Sollte beide Partner nach einer Trennung/Scheidung gut verdienen,einer aber mehr als der andere,so kann ein Ausgleich gefordert werden.
Hier würde ein Verzicht greifen.
Nur wenn es zu Lasten Dritter geht, ist der Verzicht unwirksam.


Zitat:
Dieser darf jedoch keinesfalls zu Lasten Dritter gehen. Müsste der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Unterhaltsverzichts Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beantragen, so ist der Unterhaltsverzicht unwirksam,
Also auch bei evtl.Ehegatten/nachehelichen Unterhalt.



Jobcenter un Co. wollen natürlich nicht zahlen, wenn jemandem im
Grunde nach Unterhalt zusteht.

Ob Unterhalt gezahlt werden müsste,würde ein Familiengericht entscheiden.

lg
edy
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