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  #1  
Alt 23.08.2010, 18:26
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Standard Kurze Frage- nacheheliche Unterhaltspflicht für den Partner?

Hallo ihr lieben Rechtskundigen,

Ich habe eine kurze generelle Frage:
Müsste man für den Ehegatten allein bei unkomplizierten Verhältnissen nach der Scheidung generell Unterhalt zahlen oder nicht? Bzw. unter welchen Umständen hätte er das Recht, diesen zu beantragen? Mich verwirren das Eigenständigkeitsprinzip auf der einen und diverse Regelungen für eine Menge "Sonderfälle" auf der anderen Seite. Was es mit dem Trennungsunterhalt auf sich hat, weiß ich; ich frage nach Unterhaltspflichten (jahrelang) nach der vollzogenen Scheidung.

Der Fall: Mein Mann und ich sind momentan mehr als drei Jahre verheiratet, pendeln um die Mitte 20, studieren und haben keine Kinder. Ich bekomme fast 600 Euro Bafög (das wohl demnächst reduziert werden wird) und habe einen 400-Euro-Job, mein Mann hat "nur" einen 400-Euro-Job und wird demnächst noch einen Kredit für 300-Euro im Monat beantragen. Vermögen oder einen nennenswerten Besitz haben wir nicht, wir führen ein einfaches, bescheidenes Studentenleben. Wenn man sich in dieser Lebenssituation scheiden ließe, entstünden daraus lebenslange Pflichten wie Unterhaltszahlungen für den schwächer verdienenden Partner? Ich wundere mich nämlich, ob man jetzt vorsichtshalber einen (kostspieligen, da wasserdichten) Ehevertrag aufsetzen sollte, den wir vor der Eheschließung aus Geldmangel vermieden haben, oder ob das eigentlich noch gar nicht nötig ist, solange man weder ein bemerkenswertes Einkommen, noch Besitz oder Kinder hat (wir waren beide nicht über Unterhaltszahlungen informiert, als wir geheiratet haben, und dachten, dass diese sowieso nur bei Kindern anfallen, und wir bis dahin auch genug Geld haben, um einen tollen Ehevertrag zu finanzieren).

Danke für die Hilfe

Geändert von KleineFrage (23.08.2010 um 18:40 Uhr)
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  #2  
Alt 23.08.2010, 20:44
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guten abend,

professionell rechtskundig bin ich leider nicht, aber ich möchte dir dennoch einen tipp geben:
einen ersten überblick kannst du dir ganz leicht verschaffen, indem du oben auf UNTERHALT klickst, und dann diverse punkte im bereich EHEGATTENUNTERHALT. dort ist u.a. auch besonders für dich interessant, das thema AUSSCHLUSS UNTERHALTSANSPRUCH.

weiterführende gedanken oder fragen falls dann noch welche offen sind, kannst du ja entsprechend hier stellen!
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  #3  
Alt 23.08.2010, 22:36
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Danke! Sofern ich es richtig verstanden habe, wäre in unserer Situation- om Notfall, rein theoretisch- wie ich sie beschrieben habe, nicht mit Unterhaltsverpflichtungen zu rechnen- vor allem dann nicht, wenn mein Mann noch diesen Kredit aufnimmt. Ist das richtig?
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  #4  
Alt 23.08.2010, 23:06
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mir ist nicht ganz klar ob du von einer evtl. scheidung in x jahren sprichst, oder von eurer aktuellen situation ausgehend?!
bei letzterem sollte logisch sein, dass man bei einem 400 euro job nicht zum unterhalt herangezogen werden kann.
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  #5  
Alt 24.08.2010, 06:10
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Ich wollte nur wissen, ob es richtig ist, dass man bei einer Scheidung in einer Situation, in der man weder über ein nennenswertes Einkommen etc. verfügt und die Partner gleichermaßen über wenig Geld verfügen bzw. in die Ehe tragen (also die aktuelle Lebenssituation), nach der Scheidung, wenn man dann im Berufsleben steht (also in ein paar Jahren), für nichts belangt werden kann. (Nach dem Eigenständigkeitsprinzip sollte das ja so richtig sein. Dementsprechend könnte die Aufsetzung eines Ehevertrages ja warten, bis man in der Gegenwart etwas erwirtschaftet hat, das man verlieren kann.)
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  #6  
Alt 24.08.2010, 10:07
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kein nennenswertes einkommen = keine unterhaltsverpflichtung!

der selbstbehalt liegt hier bei der arbeitenden bevölkerung bei ca. 900 euro / monat. bei nicht berufstätigen menschen sogar etwas darunter.

eilig solltet ihr es nicht unbedingt haben. ihr seid beide jung und arbeitsfähig. bis einer von euch beiden unterhaltsbedürftig wird, müssten sich eure voraussetzungen arg ändern. zb. erwerbsminderung, älter werden, kinder vorhanden...etc.!

ein wesentlicher unterschied könnte in ein paar jahren der zugewinn sein, wenn zb. nur einer von euch beiden einem akademischen beruf nachgeht, während der andere das studium längst geschmissen hat und weiter mit 400 euro aushilfslohn rumkrebst. (aber deine frage bezog sich ja ausschließlich auf den nachehelichen unterhalt.)

Geändert von Coldplay (24.08.2010 um 10:09 Uhr) Grund: nachtrag
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  #7  
Alt 24.08.2010, 21:21
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Danke sehr
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