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  #1  
Alt 13.10.2010, 23:24
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Beiträge: 2
Standard Kurzehe und Trennungsjahr

Hallo,
die Kurzehe ist mit bis zu zwei Jahren Ehezeit definiert. Beinhalten die zwei Jahre auch das Trennungsjahr?
In meinem Fall bin ich 1,5 Jahre verheiratet, noch nicht getrennt und habe ein Kind mit knapp 1,5 Jahre.
Bei einer Kurzehe soll ein Ehegattenunterhalt bei Kindern nur für die Dauer der Ehezeit bestehen, daher ist die Sache mit den Trennungsjahr für mich wichtig. Wenn es nicht mitzählt würde ich eventuell probieren die Trennung noch um ein halbes Jahr hinauszuzögern.
Danke für Eure Infos.
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  #2  
Alt 25.10.2010, 17:45
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Trennungszeit bei Kurzehe - kein Unterhalt?

Hallo,

da lieferst du wohl ein gutes Beispiel dafür, dass die Reform des Unterhaltsrechts eine gute Idee des Gesetzgebers war. Sich auf Kosten des Mannes ein schönes Leben gestalten, das denken ja viele Frauen. Arbeit ist ja anstrengend, kuscheln mit dem Kind doch schöner....
Das, was du vorhast, ist (auf jeden Fall moralisch) ein großer Betrug!

Für mich unter aller Würde!

Tim
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  #3  
Alt 25.10.2010, 20:58
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo,

Der Vater muss m.E. Betreungsunterhalt bezahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Warum sollte das bei einer Kurzehe anders sein?

Wenn dem nicht so wäre,dann müsste
doch der Steuerzahler dafür aufkommen.

lg
edy
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  #4  
Alt 17.04.2011, 12:08
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Registriert seit: 29.12.2010
Beiträge: 4
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Darf ich eine Frage einwerfen?

Heisst Bestand die Dauer der harmonischen Ehe oder die der rechtlichen.

ich habe im Mai08 geheiratet, im April 09 sagte er byebye.
im September10 haben wir dann endlich die scheidung eingereicht, und sie läuft noch immer.
Laut Gericht dürfte es immer noch bis Juli laufen.

ich muss nun sein h4 bezahlen.
Leider rückwirkend ab Oktober 10.
Da er ein fauler und kranker Mann ist wird er auch keine Arbeit mehr finden.

Muss ich dann ewig für ihn weiterzahlen??

Kiinder gibts bei uns keine.
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  #5  
Alt 17.04.2011, 12:19
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
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Hallo Safira,

Zitat:
ich muss nun sein h4 bezahlen.
Du meinst, du musst ihm Trennungsunterhalt zahlen?

Besteht ein gerichtlicher Beschluss/Titel?

Du musst wahrscheinlich bis zur Scheidung zahlen.

lg
edy
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  #6  
Alt 17.04.2011, 12:23
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Registriert seit: 29.12.2010
Beiträge: 4
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ich muss die Nachzahlung an die ARGE zahlen und ab Mai an ihn, durch die ARGE ausgerechneter Trennungsunterhalt. (dieser ist richtig berechnet und beträgt in etwa H4 Level).
Bisher hatte er darauf verzichtet, als H4 Empfänger kann er das nicht mehr.

Ein gerichtlicher Beschluss exisitiert nicht.
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