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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #11  
Alt 04.07.2011, 10:55
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So, wir haben nun in 3 Wochen Anwaltstermin, um mal zu hören, wie es zukünftig ausschauen wird bzw. was nun nach dem ersten Jahr passieren wird. Jetzt hab ich mal noch etwas von "Zugewinnausgleichszahlung" gelesen.

Kommt so etwas auch noch auf mich zu ? Ich habe das Haus bereits vor unserer Ehe besessen, daher hat das damit doch sicherlich nichts zu tun, oder ?

Nochmals Danke für die Hilfe !

Geowaldi
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  #12  
Alt 04.07.2011, 11:09
edy edy ist offline
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Hallo Geowaldi,

Beim Zugewinnausgleich wird von jedem der Zugewinn berechnet.

Jeder bekommt das (in€) zurück, was er mitgebracht hat(falls noch vorhanden).

Hat einer am Ende mehr als er mitgebracht hat,so hat er einen Zugewinn,und
muss diesen mit dem Anderen teilen.

Beim Haus ist es so:
Dein Haus hatte bei Heirat z.B. einen Wert von 200 000€.
Nun hat es einen Wert von 220000€.

Der Zugewinn wäre 20 000€ davon würde deine Frau 10Tsd.€ bekommen.

Dies wird mit allen Sachen (außer Hausrat) so gemacht.

Z.B. Bargeld,Girokonto,Lebensversicherungen.

Das ist natürlich nur die grobe Richtung.

lg
edy
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  #13  
Alt 04.07.2011, 11:19
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Vielen Dank, Edy.

Na, da freu ich doch direkt auf die Zukunft. Wenn ich dann noch nen Kredit aufnehmen kann, da sich mein Besitz im Wert gesteigert hat und ich meiner EX dafür noch etwas zahlen kann.

Naja, wichtiger ist mir erstmal, dass ich aus der monatlichen Belastung von über 500 EUR rauskomme, weil ich das Geld doch stark gebrauchen kann, da ein Haus sich leider nicht von allein renoviert, mein Auto älter wird und ich derzeit nicht großartig was sparen kann.

Danke nochmals, ich berichte mal wieder, wenn ich was neues weiss.

LG,
Geowaldi
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  #14  
Alt 04.07.2011, 11:57
edy edy ist offline
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Beiträge: 701
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Hallo

Zitat:
da ein Haus sich leider nicht von allein renoviert,
Ein renovierungsbedürftiges Haus fällt ja im Wert,und könnte auch weniger
Wert sein,als am Anfang.

Renovierung evtl.nach dem Zugewinnausgleich machen.

lg
edy
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