|
#1
| |||
| |||
| Guten Morgen, auch ich habe eine Frage bzgl. Unterhaltszahlung in Folge einer Trennung: Meine Frau und ich sind 5 Jahre verheiratet und leben nun seit einem halben Jahr getrennt. Ich wohne im eigenen Haus (geerbt, vor der Ehe), sie in einer Wohnung mit den Töchtern (aus erster Ehe, nicht von mir adoptiert). Bis heute haben wir die alten Steuerklassen beibehalten und ich habe einen Ausgleich von 300 EUR an Sie gezahlt. Nun haben wir zum 1.3. die Steuerklassen verändert, d.h. ich habe SK1 und sie SK2. Welches Recht hat meine Frau auf Unterhalt ? Dazu folgende Informationen: Verdienst ich : Vollzeit 3.800,- EUR brutto --> waren bisher 2.700 EUR netto (SK3), ab kommen Monat SK 1, somit dann ca. 2200,- EUR Meine Frau : halbtags tätig, 1.000,- EUR netto, dazu noch geringfügige Einkünfte aus Nebenjob, außerdem erhält sie von Ihrem ersten Mann für zwei Kinder, beide volljährig, Kindergeld. Sie erhält zudem noch Wohngeld. Sie ist gesund, die Kinder sind erwachsen und sie wird auch irgendwann wieder mehr arbeiten. Hat sie, solange sie halbtags arbeiten geht, anrecht auf Unterhalt ? Danke Euch herzlichst für die Hilfe. Gruss aus Kölle, Harry |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo Geowaldi, Bis zur rechtskräftigen Scheidung steht deiner Frau Trennungsunterhalt zu. Bei euren Einkommen du (2200) sie (1000€) stehen ihr mal übern Daumen gerechnet 550€ zu. Hinzu kommt noch das man dir einen Wohnvorteil berechnet. Mietfreies wohnen ( m2 ortsübliche Miete) wird auf dein Einkommen auf- geschlagen( Schuldzinsen können abgezogen werden). In der Trennungszeit ( zumindest 1 Jahr) muss sie nicht mehr Arbeitsstunden leisten. lg edy |
|
#3
| |||
| |||
| Ok, danke erstmal für die schnelle Antwort. Das ist ja doch relativ viel, habe im Inneren mit weniger gerechnet. Wird sich nach der Scheidung daran etwas ändern ? |
|
#4
| |||
| |||
| Hallo Geowaldi, Zitat:
Außerehelicher Unterhalt kann nur verlangt werden wenn ihr ehebedingte Nachteile entstanden sind, das sieht hier nicht so aus. D.h. nach der Scheidung dürftest du nichts mehr zahlen müssen( Ausnahme Krankheit oder Bedürftigkeit der EX ). Tipp: Vermeide das der Unterhalt zur Streitsache wird,denn dann kommen RA und Gerichtskosten auf euch zu. Scheidung bald beantragen,denn du musst ihr von deiner Rente einen Teil abgeben. lg edy |
|
#5
| |||
| |||
| So, jawoll, dass mit der ersten Berechnung von edy stimmt soweit. in dem schreiben ihrer rechtsanwältig wurde meiner frau dann noch mitgeteilt, dass sich das ganze ab der scheidung noch erhöht, da mir dann das gesamte haus in höhe der miete angerechnet wird. versteh ich nicht so richtig, dass haus war schon mein eigentum vor unserer ehe. und ehebedingte nachteile gibts meiner meinung nach auch nicht... naja, warten wir es mal ab ! danke erstmal ! |
|
#6
| |||
| |||
| Hallo Geowaldi, Also das mit dem Haus ist folgendermaßen: Da du keine Miete zahlst hast du dementsprechend mehr Geld "in der Tasche". Kreditzinsen kannst du abziehen. Ob du nach der Scheidung überhaupt noch Unterhalt bezahlen musst, bezweifel ich. RA reden/schreiben halt so.Vielleicht ist gewollt dast du die Scheidung hinauszögerst,damit du länger Trennungsunterhalt zahlen musst. Locker bleiben. lg edy |
|
#7
| |||
| |||
| Danke für die Info, Edy. Rein theoretisch kann sie ja Vollzeit arbeiten gehen oder zumindest ein paar Stunden mehr machen. Sie ist fit und sie sagte mir auch bereits, dass ein Kollege von Ihr aufhören möchte und sie dann ihre Stunden erhöhen kann. Hoffen wie das Beste. Danke nochmals ! |
|
#8
| |||
| |||
| ich bin noch sehr neu hier und weiß nicht,ob ich mich einfach so mit ner antwort hier dranhängen kann! aber zu dem mietfreien wohnen im eigenen haus,wollte ich folgendes,für mich unverständliches mitteilen! ICH habe nämlich auch schon vor der ehe mein eigentum gehabt! als ich beim anwalt war,berechnete der mir 5,00€ pro quadratmeter! das wären in meinem falle 600€ miete! miete,die ich einnehmen könnte! und da auf das haus keine belastungen sind,wird mir die summe als einnahme berechnet!!! gruß pechmarie |
|
#9
| |||
| |||
| Hallo pechmarie, Das mit dem Wohnvorteil ist schon richtig. Wenn du keine Miete zahlen musst,steht dir halt mehr Geld zur Verfügung. Wenn du Unterhalt bezahlen musst,hast du mehr übrig um Unterhalt zu leisten. Wenn du Unterhalt erhälst,bekommst du nicht so viel da du wegen gesparter Miete nicht so viel brauchst. lg edy |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
Regelmäßig besteht auch nach der Scheidung zumindest noch für eine gewisse Übergangszeit ein Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Verhältnissen. Grob geschätzt kann man hierfür 1/3 bis 1/2 der Ehedauer bis zur Scheidung ansetzen, auf die man dann die Zeiten des Trennungsunterhalts anrechnet. Eine einheitliche Rechtsprechung zur Dauer dieser Frist gibt es noch nicht, so dass letztlich jedes Gericht die Übergangszeit nach dem "Bauchgefühl des erkennenden Senats" festlegt. Wegen des damit verbundenen Prozesskostenrisikos ist es für alle Beteiligten oft am günstigsten, wenn man sich in diesem Punkt ohne Gericht einigt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |