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  #1  
Alt 01.06.2010, 19:29
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Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 1
Standard nachehelicher Unterhalt/SGB II

Hallo zusammen,
ich bin seit April 2010 rechtkräftig geschieden. Bis zur Scheidung habe ich Ehegattenunterhalt bezahlt, den ich mit dem 30.04.2010 eingestellt habe.
Bisher habe ich von meiner geschiedenen Frau keine Unterhaltsforderung erhalten, noch wurde Klage beim Familiengericht eingereicht. Sogenannte Unterhaltstatbestände sind mir nicht bekannt die dazu führen könnten das ich Unterhalt zahlen müsste. Nunmehr erhalte ich Post vom Job-Center (Sozialamt) und werde aufgefordert meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen, da von dort nunmehr Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden und ich somit Unterhaltspflichtig wäre.
Ich kann das so nicht nachvollziehen weil ich im BGB keinerlei Hinweis finde, das bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II automatisch ein Unterhaltsanspruch entsteht ohne das andere Voraussetzungen vorliegen müssen.
Hat vielleicht jemand sowas auch schon erlebt und kann mir sagen, ob ich tatsächlich dem Amt alles offen legen muss oder welchen Weg ich einschlagen sollte.
Für reichlich Antworten die mir weiter helfen danke ich schon im voraus.
Paul
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  #2  
Alt 18.06.2010, 12:24
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Ehegattenunterhalt bei Arbeitslosigkeit der Ex-Frau

Hallo,

auch wenn an sich kein Unterhaltsanspruch besteht, kann dieser aufleben, wenn die Ex-Frau keine Arbeit finden kann obwohl sie sich nachhaltig um einen Arbeitsplatz bemüht hat, s. hier Unterhalt bei Arbeitslosigkeit.
Der Unterhaltsanspruch geht bei der Gewährung von staatlichen Sozialleistungen auf den Träger des Sozialleistung über. Dieser hat also die gleichen Auskunftsansprüche, was dein Einkommen anbelangt, wie deine Ex-Frau. Allerdings müsste der Sozialleistungsträger auch den Klageweg bestreiten, wenn du freiwillig nicht zahlst.

Gruss
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