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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 22.05.2010, 21:52
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Standard Rentenpunkte u. Unterhalt od. Rentenpunkte und Hartz 4

Hallo, liebe forenbesucher, ich habe folgende frage, villeicht kann mir jemand helfen ?

mein mann hat sich nach 37 ehejahren wegen einer jüngeren frau von mir getrennt, das ist nun 1 jahr her, wir wollen uns aber aus finanziellen gründen erst nach 3 jahren scheiden lassen.

er zahlt im moment 600Euro kredit ab für unsere gemeinsame eigentumswohnung, ca. 350 euro betriebskosten,telefon,hausverwaltung, hausmeister.

mir zahlt er 300 euro unterhalt zum leben /monat.
ihm bleiben ca. 900 euro selbstbehalt.

ab 2013 ist er altersrentner und hat somit weniger geld, schätze so ca.1600 euro, dann ist aber die wohnung abbezahlt, d.h. der kredit von 600 euro fällt weg.

er muß schätzungsweise 500 euro an rentenpunkte für mich abgeben, hat ca. noch 1100 euro für sich.

ich bekomme aber erst 2 jahre später rente, wovon lebe ich dann, arbeit kriege ich nicht mehr, bin jetzt 58, wohne in sachsen anhalt.

muß er noch etwas abgeben für mich an unterhalt oder muß ich hartz 4 beantragen?

villeicht kennt sich jemand aus, danke fürs lesen und eventuell fürs antworten. danke,lieben gruß Colline
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  #2  
Alt 23.05.2010, 11:55
edy edy ist offline
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Hallo Colline,

bei einem Zugewinausgleich, steht dir wahrscheinlich die Hälfte des Wertes

der Eigentumswohnung zu.

D.h. du läßt dich von deinem Mann auszahlen.

Oder die Wohnung wird verkauft und jeder bekommt die Hälfte.

Wenn einer von euch beiden darin wohnt,steht dem anderen eine Miete zu.


lg
edy
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  #3  
Alt 23.05.2010, 12:08
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hallo lieber edy !

ja, ist mir schon klar, mir gehört die hälfte, ich würde aber gern hier wohnen bleiben, bis dahin ist die wohnung ja auch abbezahlt, aber da ich kein einkommen habe, wie geht das weiter, wenn er sich dann scheiden läßt, ist er ja finanziell nicht mehr für mich zuständig, oder?
es ist ja da auch im vergangenen jahr eine neuerung auf den weg gebracht worden, daß man als hartz 4 empfänger nicht mehr aus wohneigentum ausziehen muß


iebe grüße und ein schönes pfingstfest wünscht dir Colline
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  #4  
Alt 23.05.2010, 12:34
edy edy ist offline
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Hallo Colline,

Zitat:
wie geht das weiter, wenn er sich dann scheiden lässt, ist er ja finanziell nicht mehr für mich zuständig, oder?
Es wird geprüft ob dir ein Ehegattenunterhalt zusteht, und ob dein dann-ex

leistungsfähig ist.

siehe hier:
In welcher Höhe Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen?


Zitat:
daß man als hartz 4 empfänger nicht mehr aus wohneigentum ausziehen muß
Es können dann angemessene Leistungen bezahlt werden.

lg
edy
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  #5  
Alt 23.05.2010, 15:07
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danke, lieber edy, ich habe mir durchgelesen, was du mir als vorschlag gesendet hast.
ich vermute mal, daß er dann ca. 1500 Euro rente bekommt, mir aber für 40 ehejahre mindestens 450 euro als rentenpunkte abgeben muß, ihm noch gute 1000 euro verbleiben, sein selbstbehalt aber 1000 euro sein muß, allerdings habe ich auch gelesen, daß, wenn er in einer eheähnlichen beziehung lebt und keine eigene wohnung braucht sein selbstbehalt auf 770 euro gekürzt werden kann. ich denke einfach, bevor vater staat einspringt kürzt man ihn, soweit das gesetzlich möglich ist.
er lebt ja seit beginn der trennung bei ihr in ihrem haus.
ich war schon mal bei einem anwalt, dieser hat mir gesagt, ich würde mit sicherheit nachehelichen unterhalt bekommen, da ich dann zum zeitpunkt der scheidung 61 bin und bei der derzeitigen arbeitsmarktlage mir keine arbeit mehr zugemutet wird.

danke und tschüß Colline
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  #6  
Alt 23.05.2010, 15:59
edy edy ist offline
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Hallo Colline,

Er kann dann natürlich, weil ihm eine Hälfte der Wohnung gehört, von dir

die Hälfte der orstüblichen Miete verlangen.

Möglichkeit: An Stelle von Unterhalt,mietfreies wohnen.


lg
edy
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  #7  
Alt 23.05.2010, 18:01
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danke edy, ja,er behauptet zwar, er würde nie geld von mir nehmen, aber über die brücke gehe ich nicht. gut, ich müßte ihm quasi sag ich mal 300 euro miete geben,er kann mir ja aber keinen unterhalt weiter geben, da er nichts mehr hat, als seinen selbstbehalt, höchstens er muß mit dem selbstbehalt bis auf 770 euro runter.ich müßte dann , wenn ich vom amt die miete kriege, es ihm geben.
ach, ich weiß auch nicht, er hat alles verschuldet und ich zerbreche mir den kopf, ich denke, am besten, ich lasse mich mal von einem anwalt beraten, da weiß ich genau, was auf mich zu kommt.

danke für alles lieben gruß von Colline
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