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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 11.01.2012, 13:01
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Beiträge: 2
Standard Scheidung und Einzelunternehmen

Hallo.

Meine Frau und ich möchten uns scheiden lassen. Nun ist es so, dass ich eine Einzelfirma (Ich bin der alleinige Inhaber) habe. Am Jahresende gibt dann immer eine Jahresabschluss. Dort wird beziffert wieviel aus der Unternehmung als gewinn übrig bleibt. Als Privatentnahme überweise ich jeden Monat auf unser gemeinsames Konto den Betrag xxxx. Das Unternehmen wirft aber mehrGewinn ab, so dass ich eigentlich mehr Privat entnehmen könnte. Das möchte ich aber nicht, um für die Firma Rücklagen für schwierige Zeiten zu bilden.

Wie verhält es sichnun bei einer Scheideung? Hat die Frau Anspruch auf die Hälfte was bei der Firma übrigbleibt oder auf die Hälfte der monatlichen Privatentnahme?

Gruß
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  #2  
Alt 12.01.2012, 14:36
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo Albertus,

Zitat:
Wie verhält es sichnun bei einer Scheideung? Hat die Frau Anspruch auf die Hälfte was bei der Firma übrigbleibt oder auf die Hälfte der monatlichen Privatentnahme?
Der Trennungsunterhalt wird vom tatsächlichen Gewinn der Firma
berechnet.

Habt ihr einen Ehevertrag oder lebt ihr in Zugewinngemeinschaft?

lg
edy
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  #3  
Alt 16.01.2012, 07:10
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Beiträge: 2
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Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.

Wir haben keinen Ehevertrag.
Hat denn meine Frau auch Anspruch auf die Firma?
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  #4  
Alt 16.01.2012, 08:13
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
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Hallo Albertus,

wenn die Firma und der daraus resultierende Firmenwert während eurer Ehe entstanden ist, gehört ihr auch das Einzelunternehmen zur Hälfte. Alle Vermögensgegenstände und Anschaffungen während einer Ehe.

Dafür hat sie ja auch die Kinder betreut und den Haushalt alleine erledigt. Oder auch nicht.
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  #5  
Alt 16.01.2012, 10:15
edy edy ist offline
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Beiträge: 701
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Hallo Albertus,

Also für den Trennungsunterhalt dient als Berechnungsgrundlage,
der durchschnittliche Gewinn der letzten 36 Monate.

Weiterhin wie von@Coldplay schon geschrieben:

Der Wert oder die Wertsteigerung der Fa. der während der Ehe entstanden
ist,kommt in den Zugewinnausgleich.

Ein Zugewinn wäre zur Hälfte auszugleichen.

lg
edy
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