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#1
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| Hallo, Ich habe meinen Mann am 22.8.2008 geheiratet. Nun wollen wir uns scheiden lassen. Wie komm ich trotz Zugewinnveranlagung schnell wiederaus der Ehe raus? Mein zukünftiger Ex-Mann möchte 1. Taschengeld rückwirkend einklagen 2. Unterhalt (er ist Student, ist zu faul, um nebenher zu jobben) In die Ehe hat er nichts mit eingebracht. Ich habe ihn sozusagen die ganzen letzten 1 1/2 Jahre finanziert. Er mußte sich an nichts beteiligen, weder an der Miete, noch an sonstigen Kosten wie Essen, Strom, Wasser (was halt im Schnitt so an Kosten anfällt. Wieviel muß ich zahlen? Ich weiß, dass es dumm war, keine Gütertrennung zu vereinbaren. War zu verliebt. Natürlich will er in die nachträgliche Gütertrennung nun nicht einwilligen. Ich möchte mich trotz der Kosten von meinem Mann trennen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Mit welchen Kosten muß ich so rechnen? Vielen Dank für eure Antworten Libertine |
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#2
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| Hallo Libertine, Als wenn ihr euch scheiden lassen wollt,müßt ihr erstmal 12 Mt. "getrennt" leben.Dann die Scheidung bei einem RA einreichen. In dieser Trennungszeit muß Trennungsunterhaltgezahlt werden , Vorraussetzung das einer von euch "Leistungsfähig" ist. Deinem Noch-Ehemann kann ein Job zugemutet werden. Der Trennungsunterhalt ist abhänging von deinem Einkommen( oder seinem). Zugewinn kann nur verteilt werden,wenn auch vorhanden. Also wie hoch ist dein Einkommen ? lg edy |
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