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#1
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| Hallo ich bin neu hier und da ich beabsichtige mich zu trennen hab eich hier mal eine frage. ich bin 27jahre in der beziehung davon sind wir25 jahre verheiratet habe 3 kinder 24,22,10jahre alt. ich habe seit dem die erziehung der kinder übernommen, mein mann ist seit 26 jahren lkw fahrer und war nur am wochenende zu hause. meine frage abgesehen von der jüngsten habe auch ich nach dem neuen oder kommenden gesetzt anspruch auf unterhalt für mich. oder gehe ich nach der dauer von 25jahren ehe leer aus. ich bin jetzt 42 jahre alt und die jüngste ist lernbehindert -ads u inteligenzminderung hat also 50%schwerbehinderten ausweis und braucht meine unterstützung. Geändert von monchen (22.08.2011 um 10:10 Uhr) |
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#2
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| Hallo monchen, Zunächst steht dir erstmal Trennungunterhalt zu(bis zur rechtskräftigen Scheidung). Nach der Scheidung ist eine Unterhaltsberechtigung möglich (Ehegattenunterhalt). Abhängig ist dieser dann von: Der Leistungsfähigkeit deines Mannes(Verdienst).Und wie einfach kannst du einen Job finden um dich selbst zu unterhalten. Wie hoch ist das Einkommen deines Mannes? Bestehen ehebedingte Schulden? lg edy |
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#3
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| ich muss durrch die escapaden meines mannes mittlerweile seit 7 jahren betablocker nehmen da ich dadurch ein nervöses herz u bluthochdruck bekam unter anderem habe ich 3 bandscheiben vorfälle und alle paar tage einen krummen rücken wobei ich jetzt ein stützlorsett bei hausarbeiten und anderen dingen tragen muss ich weiss nicht was mir da arbeitsmässig angeboten wird.ich hab kein führerschein bin daher unflexibel und muss meine tochter täglich mit dem bus zur schule bringen u abholen .da das schultai noch nicht geregelt ist. finanziel hätter er nach abzug des selbsterhaltes einiges geld über. s wir haben ein haus ansonsten keine schulden. Geändert von monchen (22.08.2011 um 10:34 Uhr) |
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#4
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| Hallo monchen, Zu erst wird das EK deines Mannes bereinigt(ca.5%),dann wird der Kindesunterhalt berechnet(für das Kind/geht an dich). Von der Verbleibenden Summe wird der SB abgezogen.Der Rest könnte an dich gehen. Berechnung fürs Kind macht das Jugendamt kostenlos. Berechnung für dich sollte ein Fachanwalt für Familienrecht vornehmen( den braucht man bei einer Scheidung so wie so). Das Haus geht in die Berechnung des Zugewinns. Ist das Haus schuldenfrei? lg edy |
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