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  #1  
Alt 11.12.2011, 17:58
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Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 1
Standard Trennung bei Wegfall eines Einkommens

Hallo,

ich bin die Neue und habe Fragen zum Ehegattenunterhalt bzw. zum gegenseitigen Eingestehen. Mein Mann und ich sind seit 1,5 Jahren verheiratet. Wir haben kein gemeinsames Kind. Ich habe ein Kind, welches noch im Haushalt lebt und er hat 2 unterhaltspflichtige Kinder, dafür bezahlt er Unterhalt.

Wir bezogen vor unserer Hochzeit ein Miethaus mit 680,00 Warmiete.
Die Firma in der ich arbeite, hat am 29.11.11 Insolvenz angemeldet. Ich bin zum 31.12.11 fristgemäß gekündigt. Die Monatsgehälter für Oktober/November/Dezember stehen aus. Mein Mann, der sich nun von mir getrennt hat, hat sein geregeltes Einkommen, zieht aber Anfang Januar aus.

Er will, dass ich ihn aus dem Mietvertrag und aus dem gemeinsamen Konto (Kreditrate monatlich 140,00 €) entlasse.

Er hat bereits seinen neuen Mietvertrag bei mir vorgelegt. Ich habe bei der Agentur Insolvenzgeld beantragt, aber es ist noch nicht entschieden, ob ich es bekommen werde. Weiterhin habe ich Arbeitslosengeld 1 beantragt, was frühestens Ende Januar 2012 fließt. Die Miete ist bis Ende Dezember bezahlt.

Weiterhin werde ich Untehaltsvorschuss für mein Kind beantragen, da ich damals die 72 Monate nicht ausgeschöpft habe und er noch nicht 12 Jahre alt ist.

Meine Frage: Kann mein Mann mich hier einfach sitzen lassen, obwohl ich unverschuldet in Schulden gerate? Er will auch nicht die Hälfte des Kredites übernehmen, obwohl wir beide Kreditnehmer sind? Wie lange muss er mich unterstützen? Wenn die Insolvenz meines Arbeitgebers mangels Masse abgewiesen wird, bleibe ich auf drei verlorenen Monatsgehältern sitzen, kann es über Gericht zwar einklagen, aber der Titel nützt meinem Konto auch nichts.

Ich freue mich über ein paar Denkanstöße von Euch.

LG die Neue
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  #2  
Alt 11.12.2011, 18:53
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo die Neue,

Zunächst steht dir bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil, Trennungs-
unterhalt zu.

Deine Einkünfte werden (falls du welche hast) bei der Berechnung be-
rücksichtigt.

Du solltest dich rechtzeitig beim Jobcenter melden.

Selbst wenn du ALGII erhältst muss er Unterhalt zahlen (bis zu seiner

Leistungsfähigkeit).

Zitat:
Er will, dass ich ihn aus dem Mietvertrag und aus dem gemeinsamen Konto (Kreditrate monatlich 140,00 €) entlasse.
Aus dem Mietvertrag kann ihn nur der Vermieter entlassen.
Bei der Kreditrate kann es nur die Bank.

lg
edy

Geändert von edy (11.12.2011 um 18:56 Uhr)
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