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#1
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| Hallo, wie berechnet sich der Trennungsunterhalt? Ist es auch nach dem neuen Unterhaltsrecht immer noch so, dass man - nach Abzug des Kindesunterhalts - als Frau einen Anspruch auf drei Siebtel des Einkommens des Mannes hat. Also wohlgemerkt, ich spreche vom Trennungsunterhalt, nicht vom nachehelichen Ehegattenunterhalt, als dem Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung. Mir ist wohl bewußt, dass ich dann eine eigene Berufstätigkeit aufnehmen muss. Danke für eure Antworten. LG Maria |
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#2
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| Hallo, also Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt berechnen sich grds. nach der gleichen Formel. Allerdings ist es beim Trennungsunterhalt so, dass dort viel mehr der eheliche Lebensstandard berücksichtigt wird. Also: zuerst Kindesunterhalt, dann 3/7 vom restlichen Einkommen als Faustregel. |
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| Stichworte |
| berechnung, ehegattenunterhalt, trennungsunterhalt |
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