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#1
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| Hallo Gemeinde, bin neu hier, und hätte gleich eine Frage: Kann mir jemand sagen, was genau bei den Gehältern der getrennten in die sogenannte 3/7-Rechnung mit einfließt bzw. abgerechnet wird? Einige Schlagworte: Steuerfreie Schichtzulagen, Weihnachtsgeld, Webungskosten, auch Werbungskosten bei Rente/Pansion, Unterhalt für neues uneheliches Kind, dazugehörige Krippengebühren....... Ich wäre sehr dankbar für eine korrekte Aufklärung. Da wir versuchen, uns gütlich zu trennen. Ob es klappt ist jedoch wgn. der oben genannten Sachverhalte sehr schwierig. |
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#2
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| Hallo nochmal. Wegen der großen Resonanz, möchte ich meine Fragen mal genauer stellen. Da ein Rechtsanwalt ja immer nur für eine Seite (dem zahlenden Mandanten) spricht und sehr teuer ist, wäre ich sehr dankbar für neutrale Auskünfte. Werden bei der Trennungsgeldberechnung das stfr. Schichtgeld, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld berücksichtigt? Werden 5% auch bei Vorruheständlern als "arbeitsbedingte" Bereinigungen abgezogen? Oder sogar 10%? Kann/muss ein Vorruheständler arbeiten (z.B. leichter 400 Euro Job)? Was kann noch alles berücksichtigt werden (Kindergeld für erwachsenen Sohn, Pflegegeld für die Oma, Privatkrankenvers. bei Pansionären, Kindergartengebühren für zus. uneheliches Kind...)? Wäre sehr dankbar für Auskünfte, die wir schon im Vorfeld (vor der Schlacht) abklären könnten. |
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#3
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| Hallo Eduart, Zur Berechnungsgrundlage dienen erstmal alle Einkommen der letzten 12 Monate (36 Monate bei Selbstständigkeit).Lohn/Gehalt,Renten,Mieteinnahmen, Wohnvorteil,Kapitaleinkünfte. Dies alles von beiden Partnern. Arbeit kann nicht verlangt werden (es sei denn er hat die ganze Zeit gearbeitet), also Arbeit niederlegen um EK zu schmälern geht nicht(wird sonst fiktiv angerechnet). Abziehbar wären ehebedingte Schulden,während der Ehe bestandenen Verträge/Versicherungen usw. Private KV. lg edy |
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#4
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| Erstmal schönen Dank edy. Aber das kann ich überall nachlesen und wäre zu einfach. Werde dann wohl doch nicht herumkommen alle meine genau gestellten Fragen andersweitig beantwortet zu bekommen. |
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#5
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| Hallöle nochmal, habe mich nun, dank Internet, etwas schlauer machen können: Steuerfreie Zulagen (Schichtgeld...) zählen zum Netto und werden voll mit eingerechnet. Also, wer Schicht arbeitet wird bestraft. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wird auch eingerechnet (mntl. 1/12). Kindesunterhalt geht vor und kann abgezogen werden. Bei Rentnern/Pansionären werden keine 1/7 "Erwerbsbonus" abgezogen. Das ist mein letzter Stand. Hoffe, es hilft euch weiter. Gruß aus BS |
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