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  #1  
Alt 19.08.2010, 13:36
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Registriert seit: 22.05.2010
Beiträge: 5
Standard trennungsunterhalt bis scheidung

ich grüße alle forenbesucher, die meinen beitrag lesen.

hier einige sätze zu vorgeschichte.

mein mann hat sich nach 40 jahren, 37 davon verheiratet von mir wegen einer jüngeren frau von heute auf morgen getrennt und ist auch sofort ausgezogen.
ich bewohne unsere gemeinsame eigentumswohnung, welche noch nicht vollständig abbezahlt ist. scheidung ist noch nicht in sicht.
da er in der ruhephase der altersteilzeit vom öffentlichen dienst ist und ein gutes einkommen hat, zahlt er den kredit für die wohnung und sämtliche betriebskosten und ich bekomme noch eine geringe summe an unterhalt.
ich selbst habe kein eigenes einkommen, arbeit bekomme ich mit 58 jahren hier in den neuen bundesländern auch nicht mehr.

nun meine eigentliche frage :

ich habe nun nach ca. 1,5 jahren nach der trennung einen netten Herrn kennengelernt, mit dem ich gern zusammen ziehen würde.
ist mein noch ehemann dann berechtigt, seine unterhaltszahlungen sofort einzustellen ?


ich bedanke mich im voraus herzlich für die antwort

Geändert von Colline (19.08.2010 um 13:43 Uhr)
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  #2  
Alt 19.08.2010, 15:45
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo Colline,

Zitat:
ist mein noch ehemann dann berechtigt, seine unterhaltszahlungen sofort einzustellen ?
Das kommt darauf an ob es ein gerichtlicher Titel besteht und dieser

befristet ist.

Kann ein eheähnliches Verhältnis nachgewiesen werden,dann könnte die
Unterhaltszahlung entfallen.

lg
edy
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  #3  
Alt 25.08.2010, 14:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
Standard

hallo colline,

das bzweifle ich. dein ex mann hat sich so sehr an die rolle des goldesel gewöhnt - der wird sicherlich auch weiterhin bezahlen! (zahlt ja auch jetzt schon mehr als er müsste...)
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