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#1
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| Hallo bei mir sieht es wie folgt aus. Frau hat die Eheliche Wohnung bzw. Beziehung verlassen. 3 Kinder alle unter 12 Jahre leben bei mir. Alle Kosten ( Schulden für Wohneigentum usw.werden von mir getragen) EX Frau lebt vermutlich in einer neuen geheimen Beziehung hat aber keine Arbeit und bekommt vom Sozialstaat keine Unterstützung. So nun meine Frage: Muss ich ihr nun auch noch Trennungsunterhalt zahlen , wo ich doch schon alle anderen Kosten übernehme? Bin gespannt auf eure Antworten und oder Erfahrungen! Gruß mareluno |
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#2
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| Hallo mareluno , Ihr steht grundsätzlich erst mal Trennungunterhalt zu. Ob sie den bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie hoch ist dein durchschnittliches monatl. Nettoeinkommen der lezten 12 Monate + Weihnachtsgeld+Steuerrückerstattung? lg edy |
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#3
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| Hallo edy Nettoeinkommen liegt bei ca.2500 Euro Gruß mareluno |
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#4
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| Hallo mareluno, Bei der Berechnung des TU kannst du erstmal den Unterhalt deiner bei dir lebenden Kinder abziehen.(ca.800€). Ehebedingte Schulden und Kreditzinsen für das Wohneigentum ebenfalls. Tilgung wird von Fall zu Fall entschieden. Ich würde mich auf einen TU von 200-300€ einstellen (ohne Gewähr). Sollte eine Versöhnung nicht mögliche sein,wäre eine schnelle Scheidung zu deinem Vorteil.(Frau profitiert noch von deiner Renteneinzahlung). lg edy |
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#5
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| hallo edy, danke für deine antwort, wo liegt denn der selbsbehalt ab dem ich meiner ex keinen trennungsunterhalt zahlen muss?muss ich auch für schulden aufkommen die meine ex nach dem verkünden , das sie die scheidung will aufkommen? wie kann ich verhinden, das eventuell anfallende schulden die sie nicht bedienen kann eventuell dann noch im grundbuch vom wohneigentum eingetragen werden und ich am ende dann wieder der dumme bin der zahlt? fragen über fragen aber mir geht im moment so einiges durch den kopf ![]() gruß mareluno |
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#6
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| Hallo mareluno, Dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber liegt bei 1050€. Für Schulden deiner Frau musstest du noch nie haften,und wirst es auch jetzt nicht,wenn du nicht Kauf/Verträge mit unterschrieben hast. Einträge ins Grundbuch geht m.E. nur mit Zustimmung aller Beteiligten (d.h. mit deiner Zustimmung). lg edy |
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#7
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| Hallo, Sorge dafür, dass man deiner EX Dampf macht bezüglich Arbeit. Falls die Kinder langfristig bei dir bleiben, hat sie eine Menge Kindesunterhalt zu zahlen. |
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