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  #1  
Alt 07.10.2011, 13:32
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Standard Trennungsunterhalt für meine EX

Hallo bei mir sieht es wie folgt aus.

Frau hat die Eheliche Wohnung bzw. Beziehung verlassen.
3 Kinder alle unter 12 Jahre leben bei mir.
Alle Kosten ( Schulden für Wohneigentum usw.werden von mir getragen)
EX Frau lebt vermutlich in einer neuen geheimen Beziehung hat aber keine Arbeit und bekommt vom Sozialstaat keine Unterstützung.

So nun meine Frage: Muss ich ihr nun auch noch Trennungsunterhalt zahlen , wo ich doch schon alle anderen Kosten übernehme?

Bin gespannt auf eure Antworten und oder Erfahrungen!

Gruß
mareluno
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  #2  
Alt 09.10.2011, 00:55
edy edy ist offline
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Beiträge: 701
Standard

Hallo mareluno ,

Ihr steht grundsätzlich erst mal Trennungunterhalt zu.

Ob sie den bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wie hoch ist dein durchschnittliches monatl. Nettoeinkommen der lezten
12 Monate + Weihnachtsgeld+Steuerrückerstattung?

lg
edy
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  #3  
Alt 09.10.2011, 01:37
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Beiträge: 3
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Hallo edy

Nettoeinkommen liegt bei ca.2500 Euro

Gruß mareluno
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  #4  
Alt 09.10.2011, 11:41
edy edy ist offline
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Beiträge: 701
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Hallo mareluno,

Bei der Berechnung des TU kannst du erstmal den Unterhalt deiner
bei dir lebenden Kinder abziehen.(ca.800€).

Ehebedingte Schulden und Kreditzinsen für das Wohneigentum ebenfalls.

Tilgung wird von Fall zu Fall entschieden.

Ich würde mich auf einen TU von 200-300€ einstellen (ohne Gewähr).

Sollte eine Versöhnung nicht mögliche sein,wäre eine schnelle Scheidung
zu deinem Vorteil.(Frau profitiert noch von deiner Renteneinzahlung).
lg
edy
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  #5  
Alt 11.10.2011, 15:18
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Frage

hallo edy,

danke für deine antwort, wo liegt denn der selbsbehalt ab dem ich meiner ex keinen trennungsunterhalt zahlen muss?muss ich auch für schulden aufkommen die meine ex nach dem verkünden , das sie die scheidung will aufkommen?
wie kann ich verhinden, das eventuell anfallende schulden die sie nicht bedienen kann eventuell dann noch im grundbuch vom wohneigentum eingetragen werden und ich am ende dann wieder der dumme bin der zahlt?

fragen über fragen aber mir geht im moment so einiges durch den kopf

gruß
mareluno
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  #6  
Alt 11.10.2011, 16:32
edy edy ist offline
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Beiträge: 701
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Hallo mareluno,

Dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber liegt bei 1050€.

Für Schulden deiner Frau musstest du noch nie haften,und wirst es auch
jetzt nicht,wenn du nicht Kauf/Verträge mit unterschrieben hast.

Einträge ins Grundbuch geht m.E. nur mit Zustimmung aller Beteiligten (d.h. mit
deiner Zustimmung).


lg
edy
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  #7  
Alt 18.10.2011, 08:54
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von mareluno Beitrag anzeigen
EX Frau lebt vermutlich in einer neuen geheimen Beziehung hat aber keine Arbeit und bekommt vom Sozialstaat keine Unterstützung.
Sorge dafür, dass man deiner EX Dampf macht bezüglich Arbeit. Falls die Kinder langfristig bei dir bleiben, hat sie eine Menge Kindesunterhalt zu zahlen.
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