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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 07.05.2011, 23:27
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Beiträge: 1
Unglücklich Trennungsunterhalt ... Kindesunterhalt bei Selbständigen !

Hallo an alle,

ich bin nun seit 3 Jahren getrennt . In den ersten knapp 2 Jahren hat es mit Unterhalt recht gut geklappt wurde zwar über einen Anwalt ausgemacht ( wobei die Schätzung damals auch nur ungefähr gemacht werden konnte weil teilweise keine Unterlagen meines noch Mannes kamen ) aber es hat gereicht. Mein Mann ist selbständig tätig und hat eine Stelle als Geschäftsführer dazu bei einem grossen bekannten Konzern !

Er hat letztes Jahr die Zahlung nachdem sie sowieso unregelmässig kam komplett aufgehört weil er angelich kein Geld hat ! ( er arbeitet 6 Tage die Woche )
Ich bekam dann mit dass er sich eine Firma GmbH eröffnet hat , dass er ein Auto gekauft hat ( Audi A4 ) über die Schwester aber er steht im Schein drin !
Jeden Monat neuen Laptop, Couch etc. behauptet aber nach wie vor er sei Pleite und hat nix.

Er zahlt weder für mich noch für unsere Tochter 9 !
Seine Meinung ist ich bekäme ja eh nix mehr. Ich solle doch arbeiten . Ich bin aber seit Sommer 10 krank geschrieben vom Amtsarzt ...muss jetzt im Sept. eine Ausbildung anfangen da ich meinen alten Job ( Zimmermädchen ) nicht mehr machen kann. Hab keine Ausbildung und deswegen dieser Weg.

Wir kommen mit Hartz 4 kaum über die Runden .... nun zahlt er nach aufforderung des JA wohl 180 .- Kindesunterhalt hat aber viel mehr Geld !
Was kann man tun ??? Ich habe nun seit 1 Jahr keinen Unterhalt ...er kauft ständig neue Sachen und sagt er hat nichts . Auch weiss ich dass er ein Kto. über seinen vater hat ...seine Kto. von seiner Selbständigkeit kann er so ansetzen mit einkommen wie er mag da er in der Firma als Geschäftsführer arbeitet und Löhne ja auch einfach neben her raus nehmen kann. ( Denn eig. ist er eingetragen als Servicepartner ..besser die Firma mit den Namen seines Kumpels die aber ER führt und Ihm gehört eigentlich ) alles etwas kompliziert.

Mir haben deswegen auch Anwälte schon abgesagt weil es Ihnen zu " heiss " wäre :-((

Was meint Ihr ???
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  #2  
Alt 10.06.2011, 08:10
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Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von Lostangel Beitrag anzeigen
Mir haben deswegen auch Anwälte schon abgesagt weil es Ihnen zu " heiss " wäre :-((
Dann haben diese Anwälte vom Unterhalt entweder keine Ahnung, oder sie befürchten hier zu wenig zu verdienen.

Also: als Erstes läßt du für deine Tochter sofort eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Der Beistand soll dann wenigstens den Mindestunterhalt im sogenannten vereinfachten Verfahren beim Gericht beantragen. Dann muss dein Göttergatte beweisen, dass er nicht genug verdient bzw. als Angestellter nicht gut verdienen könnte.

Du selbst suchst dir einen Fachanwalt für Familienrecht. Der kennt alle Tricks, wie Selbstständige sich armrechnen, kann sein Einkommen entsprechend korriegieren und deinen Unterhalt notfalls gerichtlich durchsetzen. Dafür kannst du Beratungskosten- und ggf. Verfahrenskostenhilfe bekommen. Das klärt der Anwalt dann auch noch für dich.

Gruß Frodo
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