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#1
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| also ich hatte die Tage eine Unterhaltung mit meinem Partner, der immer noch nicht geschieden ist. Das dauert ja halt leider! wie das so ist. Ich sagte es wäre doch sicherlich möglich nach der mittlerweile längeren Trennungszeit von seiner Frau einen Termin bei Gericht erwirken zu lassen. Er meinte da müsse man halt eben abwarten. Er ist jetzt nun mehr seit etwas über 2 Jahren von seiner Frau getrennt ( getrennte Wohnung) und nichts passiert. Wir sind uns beide einig, dass Sie aus welchen Gründen auch immer das ganze auch immer wieder versucht hinauszuziehen. Ich bin der Meinung, dass Sie mindestens bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zugesprochen bekommt. Er erwidert allerdings sein Anwalt hätte bestätigt, dass sie keinen Trennungsunterhalt bekäme, weil sie mehr Stunden am Tag arbeiten müsste. Sie arbeitet 3 h pro Tag, für 1100 Euro netto, was mir eh spanisch vorkommt. Hat 2 Kinder, eines erwachsen in der Ausbildung ohne eigenes Einkommen und eines in der Ganztagsschule. Wie seht ihr das? Er zahlt ebenso seinen Kindes-Unterhalt. Was stimmt nun? und wovon wird das abhängig gemacht? |
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#2
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| Zitat:
das habe ich so noch nie gehört. Ich dachte bis dato, dass Trennungsunterhalt auf jeden Fall bis zur rechtskräftigen Scheidung zu bezahlen sei. Außerdem, das auch keine unbedingte Pflicht des Unterhaltsempfängers darin besteht, sich in dieser Zeit ( zumindest 1 Jahr lang ) um einen besser bezahlten job zu kümmern, oder durch mehr Arbeitsstunden das Einkommen zu erhöhen. |
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#3
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| Eben darum wollte ich hier mal bei euch Fachkundigen nachfragen, denn ich bin auch immer davon ausgegangen ein Trennungsunterhalt bis zur endgültigen Scheidung gezahlt werden muss, egal ob die Kinder" groß genug" oder in ner Ganztagsschule untergebracht sind. Weiß da jemand was andres? ich könnts mir nicht vorstellen. Oder dann nur bis Ende des ersten Trennungsjahrs und für die Zeit danach nicht mehr? Wie sieht das auch mit nem Scheidungstermin? Kann der Anwalt da wirklich nichts erwirken? Als mir das damals zu lange gedauert hat, hab ich meinen Anwalt angerufen er solle man sehen, dass er hinmacht, ich hätte nun keine Lust mehr auf den ständigen Schriftwechsel und siehe da; recht flott hatte ich den Scheidungstermin. Kann natürlich sein, dass es Zufall war. Hat den jemand nen Rat? Ich find es eher auch unverschämt bei dem Gehalt das sie bezieht und dem Kindesunterhalt mit Kindergeld und andrem, dass sie nun zusätzlich auch noch Ehegattenunterhalt, also sprich nach der Scheidung auch noch will. Sie besitzt die Frechheit zu sagen, sie könne ja nicht mehr arbeiten, da ihre Kinder die dementsprechende Betreuung bräuchten. Keines der Kinder ist vor 16h zu Hause. Kommt sie damit durch? |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Im Anschluss daran, kann dann über nachehelichen Unterhalt diskutiert werden. Für diesen müssen aber auch diverse Faktoren gegeben sein, wie zb. Bedürftigkeit. Zitat:
Die Rechtsprechung hat sich diesbezüglich angeblich etwas gewandelt und räumt dem Unterhaltsbedürftigen mehr Eigenveranwortung ein. D.h. wenn keine kleinen Kinder vorhanden sind, sollte sich jeder Erwachsene darum bemühen für seine eigenen Kosten aufzukommen. |
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#5
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| Hallo Christina, Bist du sicher das da schon die Scheidung eingereicht wurde? Dein Partner könnte ja mal beim zuständigen Familiengericht(Amtsgericht) nachfragen. Kamen schon Anfragen (Formulare) wegen Versorgungsausgleich? Bei Einreichung der Scheidung wird dies dem anderen Partner schriflich vom Gericht mitgeteilt( das ist der Stichtag zum Zugewinnausgleich). Zitat:
Alles sehr komisch. Ist dein Partner ehrlich? lg edy |
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#6
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| Ja, er ist ehrlich. Die Scheidung ist sicher eingereicht. Die Angaben für den Versorgungsausgleich hat er bereits gemacht und eingereicht. Dieser Stichtag wurde, hat er mir neulich ein Schreiben zu lesen gegeben, ist festgesetzt auf irgendnen Tag im April, mein ich mich zu erinnern. Genau weiß ich den jetzt aber nimmer. Theoretisch dürfte es doch danach nicht mehr lange dauern oder? Na, er hat mir gesagt, sein Anwalt hätte das gesagt. Ich hab ihn mal drauf aufmerksam gemacht, dass mir das so nicht bekannt ist und er sich jetzt sicher irrt und den nachehelichen Unterhalt meint, den sie vermutlich dann nicht bekommt. Helfen euch da Einkommenszahlen um sagen zu können, ob sie nachehelichen Unterhalt bekommt oder worauf kommts noch an? Also bei mir damals war das halt alles ganz anders. Geändert von Christina (05.05.2011 um 21:55 Uhr) |
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#7
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| Hallo Christina, Nachehelicher Unterhalt wird eigentlich nur bezahlt wenn der Partner sein Geld nicht selbst verdienen kann, also bedürftig ist ( krank usw.), oder bei kleinen Kindern. Wenn jemand jedoch bei 3 Std.täglich 1100€ verdient,dürfte dies nicht der Fall sein. Dein Partner müsste außerdem leistungsfähig sein, Verdienst? Die Frage ob dein Partner ehrlich ist , musste ich halt stellen (Verzeihung). lg edy |
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#8
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| ist ja kein Problem. Hätte ja auch sein können, das ganze hörte sich meiner Beschreibung nach vielleicht auch etwas verworren an. Er verdient 2400 Euro und zahlt bisher auch lediglich den Unterhalt für seine Kinder. Gerichtstermin war überhaupt noch keiner. |
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#9
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| Zitat:
in Sachen "nachehelicher Unterhalt" gibt es sehr verschiedene und unlogische Urteile. Von daher würde ich jetzt nicht damit rechnen, dass definitiv keiner gezahlt werden muss - bloß weil sich sein anwalt jetzt schon so weit aus dem Fenster lehnt. Wesentliche Faktoren sind neben ihrer Bedürftigkeit, - dass Einkommen deines Mannes - geteiltes Vermögen das vorhanden war ( also Zugewinnausgleich ) - evtl. ehebedingte Nachteile die auf seiten seiner Ex entstanden sind. d.h., welche Ausbildung hatte sie genossen und welchen Beruf erlernt. - es kommt auf die Anwälte auf beiden Seiten an - und letztendlich auf den Richter! In vielen Fällen gehen Richter den Weg des geringsten Übels und versuchen ein salomonisches Urteil zu fällen. Das sieht dann so aus, dass nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Allerdings nur eine geringe Summe, oder nur eine kurze Dauer. Sie bekommt ein kleines Taschengeld und er weiss dafür, dass dies nicht Dauerhaft sein wird. Eben eine Sache, mit der die geschiedenen Eheleute i.d.R. beide leben können. |
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#10
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| Danke, so dachte ich mir das halt auch. Wenn sie nen Teil bekommt, wird er vermutlich gering ausfallen. Zugewinnausgleich muss ja sein. Jeder soll auch seinen Teil bekommen in Scheidungsfällen, der ihm zusteht, find ich. Danke! |
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