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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 19.12.2011, 13:28
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Unglücklich Trennungsunterhalt - verzwickte Lage - muss ich zahlen?

Liebe Forumsmitglieder, meine Frau ist nach 16 Ehejahren aus unserem gemeinsamen, noch nicht abgezahlten Haus ausgezogen und lebt nun allein in einer eigenen Wohnung. Die Kinder (12 und 15) leben bei mir. Der Große (22) bekommt aufgrund seiner Ausbildung von mir das Kindergeld, lebt aber nicht mehr im Haus. Ich verdiene monatl. 3000 netto, meine Frau hat die selbe Ausbildung wie ich und hat in den vergangenen Jahren immer mal wieder ganztags projektweise gearbeitet. Unsere Kinder waren allerdings immer voll in Betreuung (KiTa, Schule, Hort) von morgens bis 16.00 Uhr. Sie hätte also auch damals schon ganztags arbeiten können. Derzeit sucht sie hier in unserer kleinen Stadt einen Vollzeitjob, findet aber mit ihrer Ausbildung nichts. In größerer Entfernung könnte sie aber durchaus erfolgreicher sein und würde dann ähnlich viel verdienen - eben nur in unserem Kaff nicht. Hier würde sie vielleicht irgendeinen Job mit 1000 netto bekommen, den sie sogar auch machen würde (wenn sie so einen bekommt - hat bislang aber noch nicht geklappt), um nahe bei ihren Kindern zu sein. Bin ich vor diesem Hintergrund eigentlich ihr gegenüber unterhaltspflichtig?
Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Antworten!
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  #2  
Alt 19.12.2011, 20:35
edy edy ist offline
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Hallo Rija,

Da deine Bald-Ex, in den vergangenen Jahren immer mal wieder ganztags projektweise gearbeitet hat, hast du dies zumindest "geduldet".

Deshalb bist du m.E. ihr zu Trennungsunterhalt verpflichtet.

Sie muss sich zu mindest im ersten Trennungsjahr keinen Job suchen.

Dein ältester Sohn dürfte seinen Bedarf mit dem KG und dem Azubi-Lohn
selbst decken.

Für die anderen müsste deine Ex aufkommen.Aber sie hat ja kein EK.

Die nichtgezahlten Unterhaltsbeträge kannst du von deinem bereinigten

Einkommen abziehen,ebenso ehebedingte Schulden sowie Kreditzinsen fürs
Haus.
Allerdings wird man dir einen Wohnvorteil anrechnen.

lg
edy
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  #3  
Alt 20.12.2011, 09:14
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Beiträge: 362
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Hallo Rija,

ich würde bei dieser speziellen Situation einen Anwalt befragen. Geht auch online bei zb. "Frag-einen-anwalt.de" für kleines Geld.

Wenn sie unterhaltspflichtige Kinder hat glaube ich nicht, dass sie sich während des kompletten Trennungsjahres auf die faule Haut legen darf. Bei anderen heisst es sogar immer, sie müssten jeden job annehmen aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Weshalb sie erstmal 1 Jahr nichts machen braucht, würde sich hier jeder Logik entbehren. Sie ist gesund und hat nichtmal die Kinder bei sich. Das würde ich per Fachmann abklären.
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  #4  
Alt 20.12.2011, 14:23
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Beiträge: 3
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Vielen Dank Edy!

Ich verstehe allerdings nicht recht, warum die Frage des "geduldeten" in Projekten arbeiten eine Rolle für den Trennungsunterhalt spielt. Im Grunde heißt das doch nur, dass sie auch in den vergangenen sagen wir 5 Jahren die Möglichkeit hatte, ihre eigene Karriere auszubauen.

Gerade mit der Problematik, dass Hausfrauen ihre Karriere nicht weiter ausbauen können und deshalb in dieser Situation weniger verdienen, wird doch der Verdienstausgleich durch den Mehrverdienenden begründet. Es bestand also nicht die Notwendigkeit für unsere (bescheuerte) klassische Rollenteilung.

Ich meine auch, dass sie überhaupt keinen Grund hat, nun nichts zu tun.Theoretisch könnte sie auch weiter so in Projekten arbeiten, nur eben nicht hier, sondern in 100-200 km Entfernung. Das möchte sie aber nicht, um nicht den Draht zu ihren Kindern zu verlieren - den ich übrigens auch gar nicht kappen möchte. Dafür würde sie auch weniger verdienen wollen und im callcenter arbeiten. Ein solchen Job bekommt sie aber auch nicht - angeblich ist sie überqualifiziert. Wie groß ist der Radius innerhalb dessen sie nach Arbeit suchen muss? Herzlichst!
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  #5  
Alt 20.12.2011, 14:39
edy edy ist offline
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Beiträge: 701
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Hallo Rija,

Wie natürlich ein Richter entscheiden würde, kann ich nicht sagen.

Bei "geduldet" hätte sie zwar "können" aber du hast es
Zitat:
doch
akzeptiert.
Man könnte dir daraus auch Vorteile nachsagen.

Das Trennungsjahr geht davon aus, das man doch noch einmal "zusammen
finden" könnte.Ihr seid vorm Gesetz immer noch ein Ehepaar.

Daher wirst du um den TU nicht herum kommen.( kann mich natürlich auch
täuschen).

lg
edy
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  #6  
Alt 21.12.2011, 12:04
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Hallo Edy,
jetzt verstehe ich: Du meinst, ich habe geduldet, dass sie eben nicht dauerhaft sondern nur projektweise arbeitet. Das ist natürlich richtig.
Ich schätze, ich sollte mir - wie es coldplay vorschlug - doch lieber juristischen Beistand beschaffen. Vielen Dank so weit!
Herzliche Grüße
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Stichworte
trennung, trennungsunterhalt, trennungszeit, unterhaltsanspruch, unterhaltspflicht

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