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  #1  
Alt 24.01.2011, 19:13
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Standard Trennungsunterhalt ... Wie hoch?

Hallo Zusammen,

in diesem Dschungel von Zahlen blickt man ja bald nicht mehr durch.
Meine Frau und ich sind seit letztes Jahr getrennt und das ganz läuft auch Super gut. Aber jetzt doch mal eine Frage zum Trennungsunterhalt.

Ich bekomme ungefähr 2.600 Netto und Sie ca. 800 Netto incl. Kindergeld.
Wir haben beide 0,5 Kinder auf der Steuerkarte. Wie berechne ich jetzt den monatlichen Trennungsunterhalt. Meines Wissens werden doch Weihnachtsgeld, etc. noch mit gerechnet. So wie ich das gelesen habe, kann ich 5 % für Wege zur Arbeit, etc. abziehen. Was ist mit sonstigen Themen wie private Rentenversorgung etc..
Kann mir jemand mal eine genaue Berechnung aufstellen. Das wäre Super..
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  #2  
Alt 24.01.2011, 20:13
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Hallo Sindbad,

Dein unterhaltsrelevantes Einkommen errechnet sich aus dem Durchschnitt der der letzten 12 Monate plus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Steuerertsattung oder Nachzahlung.

Davon kannst Du 5% des Neto-EK als berufsbdingte Aufwendeungen, oder die nachgewiesenen Kosten wenn höher, in Abzug beringen. Weiter kannst Du sekundäre Altersvorsorge in Höhe von bis zu 5%, wenn vorhanden, vom Brutto-EK bereinigend ansetzen.

Es werden dann nöch die Beitreäge zum Kindesunterhalt abgezogen.

Was dann noch übrigbleibt, davon wird der Erwerbstätigenbonus abgezogen (1/7 oder 1/10 je nach OLG).

Jetzt die beiden Einkommen addieren und dann durch 2 teilen. Davon das Einkommen der Ex abziehen und Du erhältst den Trennungs unterhalt.

Welche Steuerklasse hast Du denn noch? Wenn noch 3, dann würde ich empfehlen, in die 4 zuwechseln. Dadurch reduziert sich zwar Dein Netto, aber auch die Unterhaltsbeträge werden geringer. Spätestens wenn die Trennung vollzogen ist, kommst Du in StKl1 und Dein Netto-Einkommen reduziert sich.

Edit: ich sehe gerade, ihr habt beide 0,5 Kinder auf der Karte. Dann habt ihr vermutlich schon 4/4?!

So könntest Du eine, dann anstehende Abänderungsklage, umgehen.

Oh, Dein SB ggü. der Ex beträgt 1.050€.

Lies Dir mal die Leitlinien Deines zuständigem OLG durch. Da steht so einiges drin, was von Interesse sein sollte.

LG chico
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  #3  
Alt 25.01.2011, 20:38
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Unglücklich

Danke chico, das hört sich ja deprimierend an...
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  #4  
Alt 25.01.2011, 21:18
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Hallo sindbad,

das gilt aber nur für den Trennungunterhalt. Ob danach noch Betreuungsunterhalt verlangt werden kann, ist von weiteren Faktoren abhängig.

Wie alt ist denn euer Kind?

LG chico
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  #5  
Alt 26.01.2011, 20:24
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Hi,

die kleine ist 3 Jahre alt. Meine Frau (Ex-Frau) geht 19 Std. arbeiten und will Mitte des Jahres auch Stundenerhöhung machen. Wie wird denn der Ehegatten unterhalt berechnet. Ist der nachher grundsätzlich genauso hoch, oder höher... Ach ja, theoretisch könnte die kleine auch den ganzen tag in die Kita denn wir haben einen Ganztagsplatz..

Fragen über fragen bei so was...

Viele Grüße Sindbad1103
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  #6  
Alt 26.01.2011, 20:52
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Hallo sindbad,

wenn das Kind drei Jahre alt ist, muss die KM den weiteren Anspruch auf Betreuungsunterhalt begründen. Wenn das Kind in einer Kita betreuut werden kann, spricht nichts dagegen, dass die KM ihre Arbeitsleitung in dem Maße erhöht, dass sie ihren Bedarf selber decken kann. Anspruch auf Betreuungsunterhalt wäre dann nicht mehr gegeben.

Aus welchem Bundesland seid hr denn? In NRW gibte es ja das KiBiz. In der Kinderbetreuung können verschiedene Betreuungsblöcke gebucht werden. Wenn hier der 45Std. Block gebucht ist, spricht eigentlich nichts dagegen, dass die KM 35-38 Stunden in der Woche arbeitet.

In dem Fall ständen die Chancen gut, dass nur noch Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Allerdings müsstest Du Dich im Rahmen Deiner Leitungsfähigkeit an den Kosten der Betreuung beteiligen. Also alles was über die normalen Betreuungskosten hinausgeht, würde zwischen den Eltern, je nach Leistungsfähigkeit, gequotelt.

Kopf hoch & alles Gute

LG chico
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  #7  
Alt 26.01.2011, 20:59
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Also erst mal respekt... Du hast ja voll den Durchblick. Land ist Rheinland-Pfalz. Das Thema ist, Sie hat von einer Rechtsanwältin mal gesagt bekommen dass Sie eigentlich bis zum 6. Lebensjahr zu Hause bleiben könnte bzw. mit den jetzigen Stunden weiter machen könnte. Manchmal habe ich das Gefühl das in diesem Vater statt eigentlich gar nicht geregelt ist. Muss aber auch so sagen, dass bei uns wirklich so alles super läuft. wir haben alles geregelt, notariell, und werden wohl mitte des jahres die scheidung einreichen...
naja...
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  #8  
Alt 26.01.2011, 23:35
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Hallo sindbad,

Zitat:
Sie hat von einer Rechtsanwältin mal gesagt bekommen dass Sie eigentlich bis zum 6. Lebensjahr zu Hause bleiben könnte
Die Aussage ist nicht richtig. Die Altersschwelle liegt hier, nach Unterhaltsrecht vom 01.01.2008, bei einem Alter des Kindes von 3 Jahren.

Folge mal meiner Empfehlung.

LG chico
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