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  #1  
Alt 20.09.2010, 13:39
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Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 7
Standard Trennungunterhalt(Höhe) bei Ehe von kurzer Dauer

Hallo an alle.

Habe versucht etwas zu meinen Problemen zu finden,
was mir aber nicht gelungen ist.Bzw. nur ansatzweise.

Deshalb jetzt meine Frage(n).

Bin seit Oktober 2007 verheiratet, wir haben keine gemeinsamen Kinder.
Meine Ehefrau hat eine 16 jährige Tochter, die meinen Namen angenommen hat.Habe sie nicht adoptiert. Nur Namensgebung.
Sie zieht zum 1.11.10 aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat auch schon eine neue gefunden.
Sie wird zur ARGE gehen und Grundsicherung beantragen.

Sie hat einen 400 €-Job und sonst keine Einkünfte.Das war auch vor der Ehe schon so. Man kann doch von ihr verlangen das sie mehr arbeiten geht, oder?

Ich verdiene ca. 1650 € netto (2150 € brutto), bei Steuerklasse 3.

Wie lange behalte ich diese eigentlich?

Wenn ich in 1 komme, hätte ich knapp 300€ weniger netto.

Wie ist das dann mit der Krankenversicherung, z.Zt. sind sie ja auf mich versichert?
Bleiben sie das im Trennungsjahr und ändert sich das erst mit der Scheidung?

Wie lange muss ich Trennungsunterhalt zahlen, bzw. Unterhalt nach der Scheidung? Wir sind ja erst knapp 3 Jahre verheiratet. So lange kann das ja nicht sein.

Wie hoch wird in etwa der Unterhalt ausfallen?
Da gibts doch so eine Reglung mit Selbstbehalt und dann vom Rest 3 Siebtel, glaub ich.

Was kann die ARGE von mir verlangen?

Sehr viele Fragen, ich weiss.
Hoffe aber trotzdem, das mir kompetent geholfen werden kann.

Vielen Dank für Eure Mühen.

Beste Grüsse
HIGHLANDER
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  #2  
Alt 20.09.2010, 14:44
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
Standard

Hallo HIGHLANDER,



Zitat:
Sie zieht zum 1.11.10 aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat auch schon eine neue gefunden.
Sie wird zur ARGE gehen und Grundsicherung beantragen.
Ich nehme an die Frau, oder die Tochter?

Für die Tochter ist der leibliche Vater zuständig ( Unterhalt).

Im Trennungsjahr muss deine Frau keinen besser bezahlten Job annehmen.
Hier zählt die 3/4 Regel.( von der Differenz deinem Einkommen/Einkommen der Frau).

Sind deine 1650€ durchschnittlich /Mt.?( inclusiv Urlaubs-Weihnachtsgeld/
Steuerrückerstattung?).

Liegen Schulden vor die in der Ehe entstanden sind?

Krankenvers. läuft weiter bis Scheidung.

Nach Scheidung bis du warscheinlich nicht mehr unterhaltspflichtig.

lg
edy
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  #3  
Alt 20.09.2010, 14:52
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Beiträge: 362
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Nach Scheidung bis du warscheinlich nicht mehr unterhaltspflichtig.
es sei denn sie schnallt innerhalb des trennungsjahres, dass man als frau nur einen auf psychisch angeknackst machen muss ( zb. aufgrund der schlimmen scheidung - der grund zieht immer), sodass auch der 400 euro job plötzlich nicht mehr ausgeübt werden kann. dann ist sie ganz schnell unterhaltsbedürftig und hält bei ihrem ex die hand auf.

@ highlander

---> Meine Ehefrau hat eine 16 jährige Tochter, die meinen Namen angenommen hat.Habe sie nicht adoptiert. Nur Namensgebung.

wie kommt man denn bitte auf die idee?? hatte sie vorher keinen?
nun kann sie in ein paar jahren mal sagen, dass sie den nachnamen von irgendjemanden bekommen hat, der vor jahren mal kurzzeitig mit ihrer mutter zusammen war. klingt ja wirklich berauschend.

ich glaube, euch patchworkfetischisten werde ich niemals verstehen...
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  #4  
Alt 20.09.2010, 17:45
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Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo HIGHLANDER,




Ich nehme an die Frau, oder die Tochter?

Für die Tochter ist der leibliche Vater zuständig ( Unterhalt).

Im Trennungsjahr muss deine Frau keinen besser bezahlten Job annehmen.
Hier zählt die 3/4 Regel.( von der Differenz deinem Einkommen/Einkommen der Frau).

Sind deine 1650€ durchschnittlich /Mt.?( inclusiv Urlaubs-Weihnachtsgeld/
Steuerrückerstattung?).

Liegen Schulden vor die in der Ehe entstanden sind?

Krankenvers. läuft weiter bis Scheidung.

Nach Scheidung bis du warscheinlich nicht mehr unterhaltspflichtig.

lg
edy

Hallo edy

Natürlich meine Frau. Für sich und ihre Tochter.

Unterhalt vom Kindsvater hat sie noch nie bekommen, sie hatte nie die Nerven sich den Stress zu machen. Der Erzeuger ist nämlich ein Tunichtgut und hat noch nicht einmal eine Meldeadresse. Tut ja auch nichts zur Sache.
Das ich dem Kind gegenüber keine Verpflichtungen habe steht ausser Frage.

Was genau bedeutet 3/4 Regel?
Versteh ich nicht.

Die 1650 € sind Monatsschnitt; plus einmal ca. 800€ netto Urlaubsgeld sowie ca. 300 € netto Weihnachtsgeld.
Steuern krieg ich nicht zurück. Zahl ja auch nur ca. 1200€ im Jahr.
Dann wären wir also bei ca. 1750 € netto p.M.
Aber nur in Steuerklasse 3.
Wenn ich 1 bekomme (ist doch dann im Trennungsjahr so, oder?),
hab ich ca. 300 € weniger p.M.
Wären also ca. 1450 € p.M.
Oder wann verliere ich die 3?

Schulden gibt es. Ein paar Ratenzahlungssachen. Nichts grosses.
Tipp mal auf nen guten Tausender.

Mit was muss ich jetzt also rechnen?
Selbstbehalt sind knapp 1000€, oder ?
Vom Rest, 750€ bzw. 450 € ; wieviel Anteil?
3/7 ?
Und das ganze dann 1 Jahr, plus die Zeit bis zur Scheidung?

Ist das alles ein Mist.
Hätt ich doch nicht geheiratet.
Na ja. Zu spät für Katztenjammer.

Kann man eigentlich schon im Trennungsjahr die Scheidung klarmachen,
damit aus dem Jahr nicht 1,5 Jahre werden?

HIGHLANDER
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  #5  
Alt 20.09.2010, 18:44
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 701
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Hallo HIGHLANDER,

Zitat:
Was genau bedeutet 3/4 Regel?
Versteh ich nicht.
ich auch nicht,meinte 3/7.

Der Steuerklassenwechsel erfolgt dem Folgejahr der Trennung ( also 1.1.2011)

Zitat:
Kann man eigentlich schon im Trennungsjahr die Scheidung klarmachen,
damit aus dem Jahr nicht 1,5 Jahre werden?
Das Trennungsjahr ist einzuhalten ( ausser die Partner legen das Trennungsdatum weiter zurück).

Die Berechnung sieht in etwa so aus:

Dein Einkommen minus Selbstbehalt (1000€) = 750€
Das deiner Frau 400€
Differenz 750-400=350 davon 3/7 = Unterhalt.

lg
edy
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  #6  
Alt 22.09.2010, 22:03
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Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 7
Standard

Tach auch...

Dachte ja noch n`paar Antworten mehr zu bekommen.

Schade eigentlich.

ALLES GUTE allen Mitlesern.
Um was anderes scheint es ja nicht zu gehen, oder ?

Beste Grüsse
HIGHLANDER
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