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#1
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| Hallo ich bin neu hier ! Wir sind sei 14 Jahren zusammen, davon 9 Jahre verheiratet. Zwei Kinder 8 & 5 - ich bin seit der Geburt meiner Kinder zu Hause geblieben. Da sich unser gemeinsames Leben immer schwieriger gestaltet brauche ich ein paar Informationen um wieder klarer denken zu können ![]() Habe ich Anspruch auf Unterhaltszahlung, da ich noch nicht arbeite ? Ich selber möchte auf teilzeitbasis in die Berufswelt zurückkehren, derzeit bin ich noch zu Hause. Möchte auch gerne in teilzeit bleiben der Kinder wegen. Wir haben in unserem Haus zwei Wohnungen - mein Mann erwägt in die eine zu ziehen. Kann dies dann als Trennungsjahr angerechnet werden ? Wir haben noch ein kleines Haus vermietet, welches 1 Jahr nach unserer Hochzeit ausgebaut wurde (keine Ehevertrag). Da das Haus / Häuser (Grundstück) auf den Namen meines Mannes läuft, habe ich überhaupt einen finanziellen Anspruch darauf ? Oder ist der Ausbau des zweiten Hauses eine Art Zugewinnung ? Vielen Dank für die Infos |
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#2
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| Hallo london, Grundsätzlich steht dir erst mal Trennungsunterhalt zu. Es kommt natürlich auf das Einkommen deines Nochmannes an. Trennung kann auch in den eigenen 4 Wänden stattfinden. Bei wem bleiben die Kinder? Wer erhält die Miete für das kleine Haus? Ausbau des Hauses usw.wird bei einem Zugewinnausgleich festgestellt. lg edy |
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#3
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| Derzeit haben wir 2 Mieteinnahmen - eine würde wegfallen, sollte mein Mann die Wohnung unten beziehen. Die Mieteinnahme für das andere Objekt geht auf das gemeinsame Konto (das Haus wurde nach unserer Heirat ausgebaut und fertig gestellt zur Vermietung). Die Kinder sind natürlich erst einmal bei uns (auch wenn getrennte Wohnungen). Sollte das ganze zu einer totalen Trennung laufen, bleiben die Kinder hoffentlich bei mir. Fraglich ist natürlich, ob "wir" bzw. mein Mann das Haus auch in einem Fall der Trennung behalten kann /will. |
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#4
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| Ist es denn so, dass ich in einem Fall der Trennung Vollzeit arbeiten müsste ? Gab es nicht ein neuen Gesetzesbeschluss ? ("Ehefrau zumutbar auch mit Kindern Vollzeit zu arbeiten ?") |
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#5
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| Hallo london, Grob gerechnet stehen dir nach Abzug des Kindesunterhaltes(den ihr ja z,Z, beide leistet) 3/7 des Gesamten Einkommens zu., Es werden allerdings noch Kosten abgezogen andere Sachen wieder drauf gerechnet usw. Zitat:
lg edy |
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