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  #1  
Alt 05.11.2009, 09:42
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Registriert seit: 05.11.2009
Beiträge: 2
Standard Unterhalt Exfrau

Hallo ihr Lieben,

mich würde mal interessieren, ob eine Frau die ein zweites mal geheiratet hat, Anspruch auf Unterhalt vom ersten Exmann hat, wenn die 2. Ehe auch geschieden wird?
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  #2  
Alt 05.11.2009, 14:04
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard zweimal geschieden, unterhalt vom ersten mann?

Hallo,

also, wenn ich das richtig verstehe, warst zu zweimal verheiratet und bist auch zweimal geschieden worden. Nun möchtest du wissen, ob man Unterhalt auch vom ersten Ex-Mann bekommen kann, wenn der zweite Ex-Mann keinen Unterhalt zahlt.

Das kommt auf deine persönliche Situation an: wenn du gemeinsame Kinder von deinem ersten Mann und dir betreust und diese noch relativ klein sind, dann kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben. Auch in anderen Situationen ist das möglich.
Du müßtest mal sagen, ob du arbeitest, in der zweiten Ehe gearbeitest hast, wie alt du bist, ob Kinder vorhanden sind, wenn ja wie alt und wieviele usw.

Das spielt alles eine Rolle. Außerdem ist entscheidend, wie lange die Scheidungen zurückliegen.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 06.11.2009, 00:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke für die Antwort.

Allerdings geht es nicht um mich, ich war noch nie verheiratet.

Sie ist jetzt glaube 34 und ihr erster Exmann (für den ich hier auch recherchiere) ist auch 34. Sie haben eine gemeinsame Tochter die schon 12 ist.

Sie hat glaub ich hin und wieder mal gejobt. Meines Wissens ist der Unterhaltsanspruch in dem Moment für sie erloschen, als sie ihrem 2. Mann das Jawort gegeben hat.

Mit dem ersten Mann war sie 3 Jahre verheiratet und mit dem 2. fünf Jahre, aber es wird sicher noch dauern bis die Scheidung durch ist. Sie haben sich gerade erst getrennt.
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  #4  
Alt 06.11.2009, 15:40
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard zweimal geschieden, unterhalt vom ersten mann?

Hallo Bambini,

Ich würde sagen:

die Tochter bekommt Unterhalt von Ihrem leiblichen Vater.

Der Frau steht Trennungsunterhalt durch den 2. Mann zu.

lg

edy
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